Degersheim

Degersheim regelt Schneeräumung durch Winterdienstkonzept

Nau.ch Lokal
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Flawil,

Wie die Gemeinde Degersheim informiert, werden durch die Abteilung Werke und externe Dienstleister Strassen schwarz- oder weissgeräumt, je nach Situation.

Schnee räumen (Symbolbild)
Schnee räumen (Symbolbild) - Keystone

Der Winterdienst wird in der Gemeinde Degersheim von der Abteilung Werke sowie von beauftragten Unternehmern und Privaten durchgeführt.

Sie sind bemüht, die Gemeindestrassen und Trottoirs mit den zur Verfügung stehenden Maschinen und notwendigen Mitteln in einem möglichst guten Zustand zu halten.

Die Winterdienstarbeiten sind in einem Konzept geregelt, welches detailliert die Ziele, Zuständigkeiten, die Anforderungen an die Schneeräumung sowie die Pflichten der privaten Grundeigentümer regelt.

Generell achtet die Abteilung Werke darauf, dass Streumittel reduziert und umweltschonend eingesetzt werden. Nachts zwischen 23 und 4 Uhr erfolgt generell keine Schneeräumung.

Schwarz- und Weissräumung

Schwarzräumung bedeutet, dass eine Strasse vollständig von Schnee und Eis geräumt ist.

Diese erfolgt auf den Hauptstrassen nach Flawil, Herisau und Mogelsberg, auf Strassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Zufahrten zum Bahnhof (Mühlefeldstrasse und Poststrasse), Fusswegverbindungen zu öffentlichen Gebäuden sowie stark begangene Gehwege.

Bei der Weissräumung soll die Fahrfläche nicht von Schnee befreit werden, sondern mit einer festgefahrenen, rund fünf Zentimeter dicken Schneedecke verbleiben.

Wenn schwankende Temperaturen die Eisbildung begünstigen oder Schneeglätte entsteht, erfolgt ebenfalls eine Schwarzräumung.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die aufgrund des aufliegenden Schnees in den Strassenraum hineinragen, erschweren den Winterdienstfahrzeugen die Durchfahrt und können so zu gefährlichen Situationen führen.

Das Strassengesetz schreibt vor, dass der freie Lichtraum über Strassen mindestens 4,5 Meter und über Trottoirs mindestens 2,5 Meter zu betragen hat.

Die Abteilung Werke bittet deshalb die Grundstückbesitzer und Anstösser, die nötigen Rückschnitte vorzunehmen oder ausführen zu lassen.

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