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Flawil: Neue Bestimmungen im Strassenverkehr ab 2025

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Die neuen Strassenverkehrsbestimmungen ab 2025 betreffen Lärmregeln, Euro5-Normen für Motorräder, autonome Fahrzeuge und schwere E-Bikes.

Busdurchfahrt bei der Oberdorferstrasse in Niederhelfenschwil.
Busdurchfahrt bei der Oberdorferstrasse in Niederhelfenschwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Flawil berichtet, treten im Jahr 2025 verschiedene neue Bestimmungen zum Strassenverkehr in Kraft. Die neuen Gesetze betreffen neueingelöste Motorräder, selbstfahrende Autos, Lärmbelästigungen im Strassenverkehr sowie E-Fahrräder.

Seit dem 1. Januar 2025 ist das Verursachen von übermässigen Lärm durch Auspuffanlagen explizit verboten, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen. Der Bund geht damit gegen das sogenannte Autoposen vor.

Fahrzeuglenkende, die wegen Erzeugen von vermeidbaren Lärm angezeigt werden, riskieren eine Busse von bis zu 10'000 Franken. Ausserdem wurde die Ordnungsbusse für das unnötige Laufenlassen des Motors von 60 Franken auf 80 Franken erhöht.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen zudem in die Schweiz importierte Motorräder die Abgasvorschriften der «Euro5»-Norm erfüllen. Gleichzeitig treten verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassung von Motorrädern in Kraft.

Automatisiertes Fahren ab März

Ab 1. März 2025 ist es in der Schweiz erlaubt, einen Autobahnpiloten auf Autobahnen und Autostrassen zu verwenden, sofern dieser offiziell genehmigt (Typengenehmigung) wurde. Ist der Autobahnpilot aktiviert, darf das Lenkrad losgelassen und der Verkehr muss nicht mehr stetig überwacht werden.

Die Fahrzeuglenkenden müssen sich aber bereithalten, das Fahrzeug jederzeit wieder übernehmen zu können. Im Weiteren müssen Fahrzeuglenkende beim automatisierten Einparken nicht mehr im Fahrzeug sitzen, sofern dies im Parkhaus oder auf dem Parkplatz gestattet ist.

Neu dürfen auch führerlose Fahrzeuge auf behördlich genehmigten Strassen unterwegs sein, sofern sie von einem externen Operator überwacht werden.

Ab Juli 2025 werden zudem die Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen in der theoretischen und praktischen Führerprüfung zum Erwerb des Führerausweises geprüft.

Neu sind Schwere Elektro-Fahrräder auf den Strassen

Ab Juli 2025 wird es sogenannte «schwere Elektro-Fahrräder» geben. Diese E-Bikes dürfen ein Gesamtgewicht von 450 Kilogramm aufweisen. Die Anzahl zugelassener Personen bestimmt sich nach der Typengenehmigung des E-Bikes.

Aufgrund des Gewichtes sind die «schweren E-Bikes» den sogenannten «schnellen E-Bikes» (bis 45 Kilometer pro Stunde) gleichgestellt. Somit gilt für sie ebenfalls die Signalisation «Motorfahrrad» als verbindlich.

Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, neu auch nicht mit abgestelltem Motor.

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