Niederhelfenschwil: Beiträge für die Kinderbetreuung

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Wie die Gemeinde Niederhelfenschwil berichtet, können bezugsberechtigte Haushaltungen noch einen Antrag bis zum Ende der ersten Januarwoche 2022 nachholen.

Niederhelfenschwil
Neudorfstrasse in Niederhelfenschwil mit Blick auf die katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist. - Nau.ch / Simone Imhof

Im Mitteilungsblatt Nummer 34 hat die Gemeinde über das neue «Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (abgekürzt KiBG)» informiert. Einige Tage später wurden Familien, welche bezugsberechtigt sind, mit einem entsprechenden Schreiben darüber in Kenntnis gesetzt.

Unterdessen sind zahlreiche Anträge bei der Gemeinde eingegangen. Die Kostenbeteiligung für das Jahr 2021 wurde durch den Gemeinderat auf die nachfolgenden Parameter festgelegt: Beteiligung an den Betreuungskosten von 20 Prozent, Maximalbetrag pro Kind pro Jahr 500 Franken.

Bei Haushaltungen unter 30'000 Franken Nettoeinkommen pro Jahr gilt die gleiche Beteiligung, jedoch wird das Maximum pro Kind bei 1000 Franken pro Jahr angesetzt.

Bezugsberechtigte erhalten Informationen

Alle Haushaltungen in Niederhelfenschwil, in denen sich Kinder im Alter zwischen 0 bis 12 Jahren befinden, werden dazu detaillierte Informationen per Post erhalten. Haushaltungen, welche Auslagen in diesem Bereich hatten, jedoch noch keinen Antrag eingereicht haben, können dies bis zum Ende der ersten Januarwoche 2022 nachholen.

Wer keine Unterlagen hat oder diese nicht finden kann, sollte sich direkt an die Finanzverwaltung wenden.

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