Niederhelfenschwil

Niederhelfenschwil erhöht Beteiligung an Kinderbetreuungskosten

Wie die Gemeinde Niederhelfenschwil berichtet, wird für das Beitragsjahr 2022 die Beteiligung an den Kosten für Kinderbetreuung auf 40 Prozent angehoben.

Niederhelfenschwil
Neudorfstrasse in Niederhelfenschwil mit Blick auf die katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (abgekürzt KiBG) regelt die Investition aus Steuermehrerträgen im Umfang von fünf Millionen Franken in die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.

Am 29. November 2020 hat das Stimmvolk dem KiBG zugestimmt (Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern).

Die politische Gemeinde Niederhelfenschwil hat aufgrund dessen 2021 erstmals Beiträge in diesem Bereich ausrichten können.

Beteiligung wird angehoben

Der gewählte Verteiler und die prozentuale Beteiligung haben sich dabei bewährt. Insgesamt wurden 2021 rund 80 Kinder und deren Familien mit diesen Beträgen entlastet.

Für das Beitragsjahr 2022 hat sich der Gemeinderat entschieden, die Beteiligung von 20 auf 40 Prozent anzuheben.

Weiter wurde auch der Maximalbetrag pro Kind leicht angehoben. Die Beitragshöhe für 2023 wird zu einem späteren Zeitpunkt neu festgelegt.

Bezugsberechtigte Familien

Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausgerichtet.

Diese umfasst die Betreuung von Kindern im Alter von null bis zwölf Jahren im regelmässigen institutionellen Rahmen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (privat oder öffentlich wie Hort oder Mittagstisch), Tagesfamilien.

Nicht dazu gehören punktuelle (Spielgruppen), nicht-institutionelle (zum Beispiel Grosseltern, Nannys, Babysitting, Familienzentren, Familienberatung) oder dauerhafte Betreuungsangebote (zum Beispiel Pflegefamilien).

Starthilfe- oder Projektbeiträge sind nicht vorgesehen

Die Gelder sind nicht vorgesehen für die Verwaltungskosten der Gemeinde.

Dies gilt auch für Dienstleistungen von Gemeinden für die Betreuungseinrichtungen (zum Beispiel Führen der Buchhaltung).

Auch nicht vorgesehen sind Starthilfe- oder Projektbeiträge: einmaliger oder zeitlich befristeter Beitrag für die Schaffung von Betreuungsplätzen (neue, Einrichtung oder Erweiterung des Angebots) oder für Projekte.

Gelder werden an Familien direkt ausbezahlt

Der Gemeinderat hat festgelegt, dass die Gelder nicht an Institutionen, sondern direkt an die jeweiligen Familien ausbezahlt werden sollen.

So können alle Angebote berücksichtigt werden, welche die beschriebenen Anforderungen erfüllen.

Dabei wurde darauf verzichtet, unterschiedliche Einkommen unterschiedlich partizipieren zu lassen.

Einzig bei Nettoeinkommen unter 30'000 Franken pro Jahr werden zum gewählten Modell, nach einer Prüfung, höhere Beträge ausgeschüttet.

Umsetzung der Beteiligung

Die Kostenbeteiligung für das Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat auf Parameter festgelegt.

Die Beteiligung an den Betreuungskosten beträgt 40 Prozent, Maximalbetrag pro Kind im Jahr sind 700 Franken.

Bei Haushaltungen unter 30'000 Franken Nettoeinkommen pro Jahr gilt die gleiche Beteiligung, jedoch wird das Maximum pro Kind bei 1400 Franken pro Jahr angesetzt.

Bezugsberechtigte Haushalte werden informiert

Alle Haushaltungen in Niederhelfenschwil, in denen sich Kinder im Alter zwischen null bis zwölf Jahren befinden, werden in den nächsten Tagen detaillierte Informationen per Post erhalten.

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