Oberbüren unterstützt familienergänzende Kinderbetreuung
Wie die Gemeinde Oberbüren mitteilt, bietet sie Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung an.

Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Politischen Gemeinde Oberbüren inklusive Tarifordnung in Kraft.
Die Subventionierung bezweckt, die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern, die soziale und sprachliche Integration zu fördern und die Chancengleichheit der Kinder zu verbessern.
Die Subventionierung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern, die mit ihren Kindern in der Gemeinde Oberbüren wohnhaft sind, und erfolgt nach Tarifeinstufung gemäss Tarifordnung.
Als subventionierte Betreuungsangebote gelten Kindertagesstätten, Krippen sowie Tagesfamilien.
Gesuch soll beim Sozialamt eingereicht werden
Der Standort der Betreuungseinrichtung muss nicht zwingend in der Gemeinde Oberbüren liegen, da sich die Gemeinde Oberbüren entschieden hat, Teil des regionalen WPO-Projekts zu sein.
Eltern können kostenlos ein Gesuch um Subventionierung der familienergänzenden Betreuung beim Sozialamt Oberbüren einreichen, damit der Anspruch entsprechend geprüft wird.
Die Berechnung der Unterstützung richtet sich nach dem massgebenden Einkommen gemäss der individuellen Prämienverbilligung (IPV).
Subventionsanteil hängt von der Tarifstufe ab
Anhand des Einkommens sowie des Vermögens werden die Eltern in eine Tarifstufe eingeteilt. Der Subventionsanteil variiert dementsprechend stark.
Sämtliche Subventionsleistungen sind nicht rückerstattungspflichtig. Das Antragsformular kann beim Sozialamt Oberbüren bezogen werden.
Subventionierung durch Kanton
Ende November 2020 haben die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen zudem Ja gesagt zum neuen Gesetz über die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (KBG).
Seither steht der Politischen Gemeinde Oberbüren jährlich ein Betrag zur Verfügung, um die Betreuungsplätze von Tagesfamilien und Kindertagesstätten für Eltern aus der Gemeinde Oberbüren weiter zu vergünstigen.
Die Höhe dieses Betrags wird durch den Kanton jährlich neu definiert. Je nach Höhe berechnet die Gemeinde einen Prozentsatz zugunsten der Familien.
Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Globi Kinderkrippe wird bei der Rechnungsstellung an Eltern aus der Gemeinde Oberbüren automatisch eine Ermässigung von zehn Prozent gewährt.
Kindertagesstätten erhalten eine Rückerstattung
Bei der Rechnungsstellung durch die Tagesfamilien Region Uzwil wird die Betreuung ebenfalls automatisch entsprechend vergünstigt.
Mit dem Vorlegen von Kinderbetreuungsrechnungen beziehungsweise den entsprechenden Zahlungsbelegen und der Angabe einer Bankverbindung kann eine Rückerstattung im Umfang von ebenfalls zehn Prozent beantragt werden.
Allerdings ist dies nur bei Kindertagesstätten möglich, welche über eine Betriebsbewilligung des kantonalen Amtes für Soziales verfügen.
Betreuungskosten in Höhe von zehn Prozent
Die Vergünstigung im Rahmen der Kantonsgelder erfolgt einkommens- und vermögensunabhängig.
Dies bedeutet, dass alle Eltern der Gemeinde Oberbüren Anspruch auf eine Vergünstigung von zehn Prozent der Betreuungskosten haben.
Die administrative Abwicklung erfolgt auch hier direkt über das Sozialamt Oberbüren.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung dürfen sich die Einwohner beim Sozialamt Oberbüren melden.