Rücksicht auf die Tiere beim Feuerwerk
Feuerwerk am 1. August ist zwar für Menschen schön anzusehen, doch für viele Tiere purer Stress.
Viele Tiere, wie zum Beispiel Hunde und Katzen, hören besser als die Menschen. Lautes Knallen löst bei Tieren Angst, manchmal sogar Panik aus. Feuerwerk am 1. August ist zwar für Menschen schön anzusehen, doch für viele Tiere – auch für Wild- und Nutztiere – purer Stress.
Die meisten gestressten Tiere versuchen, sich vor dem Lärm zu schützen, indem sie sich verkriechen oder die Nähe des Besitzers suchen oder bei einem lauten Knall panikartig flüchten. Gemäss Schweizer Tierschutz werden jedes Jahr nach dem 1. August viele Hunde und Katzen als vermisst gemeldet.
Sicherheit und Ruhe vermitteln
Bei den gestressten Tieren sollte ein übermässiges Eingehen auf die Angstreaktion vermieden werden. Denn verängstigte Tiere ständig zu trösten, ist wenig hilfreich und oft sogar kontraproduktiv.
Es ist jedoch wichtig, dem Hund oder der Katze Sicherheit und Ruhe zu vermitteln. Es empfiehlt sich den Aufenthaltsort des Tieres abzudunkeln und allenfalls zur Beruhigung den Fernseher oder das Radio laufen zu lassen.
Notfalltropfen, pflanzliche Beruhigungsmittel oder sogenannte Beruhigungsshirts können den Tieren individuell helfen, mit ihrem Stress besser umzugehen. Damit das Tier bei einem allfälligen Knall nicht entweichen kann, muss der Hund mittels gut sitzendem Halsband oder Brustgeschirr und Leine gesichert werden.
Weit weg von Ställen und Wäldern
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, an der Bundesfeier Rücksicht auf die Tiere zu nehmen. Am tierfreundlichsten ist Feuerwerk ohne Knalleffekt, also lieber bunt statt laut. Wenn es trotzdem laut sein muss, dann soll das Feuerwerk konzentriert am Abend des 1. August, nicht aber Tage vorher und nachher gezündet werden.
Raketen sollen möglichst weit weg von Ställen und Wäldern abgeschossen werden.
Feuerwerk am 31. Juli und 1. August
Gemäss «Reglement für Ruhe und Ordnung» ist es in Flawil erlaubt, Feuerwerk am 31. Juli und am 1. August sowie an Silvester/Neujahr zu zünden. Ausserdem dürfen während der Fasnachtszeit Knallkörper gezündet werden. Ausserhalb dieser Tage ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten beziehungsweise bedarf es einer Bewilligung der Gemeinde.