Thurgau: Schutzverordnung für den Lengwiler Weiher in Kraft getreten
Wie der Kanton Thurgau berichtet, trat am 1. Januar 2024 die Schutzanordnung für das Naturschutzgebiet «Lengwiler Weiher» in Kraft.

Am 1. Januar 2024 ist die kantonale Schutzanordnung für das Naturschutzgebiet «Lengwiler Weiher» in Kraft getreten. Das Gebiet ist über den Thurgau hinaus wichtig für den Erhalt der Biodiversität.
Die drei Weiher Grossweiher, Pfaffenweiher und Neuweiher mit ihrer Umgebung sind Teil des Amphibienlaichgebietes von nationaler Bedeutung «Lengwiler Weiher».
Die wertvolle Moorfläche beim Neuweiher ist gleichzeitig ein Flachmoor von nationaler Bedeutung.
Verantwortlich für den Schutz ist der Kanton, der zu diesem Zweck eine Schutzanordnung erlassen hat.
Sie ist seit dem 1. Januar 2024 rechtskräftig. Die Schutzanordnung ergänzt die im Jahr 2011 in Kraft gesetzten Bestimmungen des kantonalen Waldreservat «Lengwiler Weiher / Mösli».
Ziel ist es, das Flachmoor und Amphibienlaichgebiet als Lebensraum für seltene, gefährdete und geschützte Pflanzen- und Tierarten zu erhalten und zu fördern.
Dazu gehören beispielsweise die gemeine Binsenjungfer, die Ringelnatter und eine seltene Orchideenart, die Bienen-Ragwurz.
Der Unterhalt und die Pflege der Weiher und des Flachmoores wird wie bisher durch Pro Natura geleistet.
Betretung nur auf einem bezeichneten Trampelpfad
Die wichtigsten Bestimmungen der Schutzanordnung sind festgehalten.
Das Schutzgebiet selbst darf weiterhin betreten werden, allerdings nur auf dem bezeichneten Trampelpfad.
Hunde sind immer an der Leine zu führen. Baden in den Weihern ist nicht erlaubt. Verboten ist auch das Befahren der Wasserflächen mit Schwimmkörpern aller Art.
Das Betreten des Grossweihers bei einer allfälligen Eisfläche wird auf eigenes Risiko erlaubt.
Im Laufe der nächsten Monate wird die Beschilderung im Schutzgebiet und im Waldreservat überprüft und wo nötig ergänzt oder angepasst.
Das Einhalten obiger Regeln ist wichtig, beispielsweise damit Vögel beim Brüten nicht gestört werden und die wertvolle Moorvegetation nicht zerstört wird.
Ranger werden weiterhin das Gebiet betreuen und bei Fragen zur Schutzanordnung zu Verfügung stehen. Zuwiderhandlungen können gestützt auf die Schutzanordnung geahndet werden.