Im Thurgau dürfen in Zukunft bereits Zehnjährige fischen

Im Kanton Thurgau sollen in Zukunft bereits Zehnjährige fischen dürfen, sofern sie eine Prüfung abgelegt haben. Der Grosse Rat stimmte am Mittwoch in erster Lesung einer Senkung der Altersgrenze zu. Diese liegt bisher bei 14 Jahren.

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Man könne Zehnjährigen, die die Prüfung absolviert hätten, das selbständige Fischen zutrauen, war die überwiegende Meinung des Rates. - Keystone

Das geltende, aus dem Jahr 1976 stammende Fischereigesetz wird total überarbeitet. Der kantonale Fischereiverband und verschiedene Fischervereine beantragten die Senkung des Mindestalters für die Bewilligung, da sich ein schweizerisch anerkanntes Ausbildungs- und Prüfwesen für angehende Fischerinnen und Fischer etabliert habe.

Die Grünen forderten eine Zusatzbestimmung, wonach Kinder bis 12 Jahre nur in Begleitung einer erwachsenen, zur Fischerei berechtigten Person fischen dürften. Der Rat lehnte dies klar ab. Man könne Zehnjährigen, die die Prüfung absolviert hätten, das selbständige Fischen zutrauen, war die überwiegende Meinung.

Gestärkt wird die Stellung der Berufsfischer. Künftig sollen sie nur noch Patente erhalten, wenn sie mindesten zu 50 Prozent von der Fischerei leben. Angesichts der seit einigen Jahren geringen Fänge sollen die Berufsfischer nicht mehr durch Personen konkurrenziert werden, die die Netzfischerei als Hobby betreiben.

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