Nach Flucht: Zürcherin versteckt Gefängnisinsassin im Schrank
Eine Frau aus Winterthur ZH hat eine geflüchtete Gefängnisinsassin bei sich untergebracht. Als die Polizei auftauchte, versteckte sich letztere im Wandschrank.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Insassin entkam im September aus der Justizvollzugsanstalt in Hindelbank BE.
- Gut eine Woche später wurde sie von der Polizei gefunden – und zwar in Winterthur ZH.
- Die Polizisten fanden die Frau in einem Wandschrank.
Anfang September flüchtet eine Frau aus der Justizvollzugsanstalt in Hindelbank BE. In der Wohnung einer gut 50-jährigen Schweizerin findet sie Unterschlupf – bis die Polizei das Versteckspiel beendet.
Das berichtet der «Landbote» unter Berufung auf den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur Unterland.
Wie die Polizei die geflüchtete Gefängnisinsassin gut eine Woche nach ihrer Flucht ausfindig machte, ist nicht bekannt.
Dafür offenbart der Strafbefehl andere interessante Details. Zum Beispiel, dass die Polizei zehn Minuten vor der verschlossenen Wohnungstür ausharren musste.
Schlüssel- und Balkon-Lüge
Die 50-jährige Bewohnerin gab an, sie finde den Schlüssel nicht. Schliesslich liess sie die Polizisten doch eintreten, erklärte ihnen aber, die Gesuchte sei über den Balkon geflüchtet. Das stellte sich jedoch als Lüge heraus.
Denn als die Polizisten die Wohnung nach der Frau absuchten, fanden sie diese in einem Wandschrank im Obergeschoss.
Die Straftäterin musste daraufhin ins Gefängnis zurückkehren.
Der Grund für ihre Verurteilung bleibt unbekannt. Ebenso wie die Frage, in welcher Beziehung sie zu der Frau steht, die sie versteckt hielt.
Letztere wurde nun wegen Begünstigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Zudem muss sie für die Verfahrenskosten von 800 Franken aufkommen.
Aufgrund früherer Delikte der Frau handelt es sich um eine unbedingte Strafe.
Mittäter sass bereits im Gefängnis
Auch ein Mann Ende 30 wurde in dem Zusammenhang verurteilt. Er wohnte zusammen mit der flüchtigen Frau in Winterthur und war derjenige, der sie im Wandschrank versteckte.
Von der Staatsanwaltschaft erhält er eine unbedingte Freiheitsstrafe von 180 Tagen und eine Busse von 300 Franken. Er war erst im April bedingt aus dem Gefängnis entlassen worden.