Thurgau: Drohne überführt Töff-Raser
Mit satten 213 Kilometern pro Stunde war ein Töff-Fahrer ausserorts unterwegs. Drohnenaufnahmen werden ihm nun zum Verhängnis.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Motorradfahrer raste ausserorts mit 213 Stundenkilometern durch die Gegend.
- Drohnen der Thurgauer Polizei hielten die Straftat auf Video fest.
- Darum wurde der Raser vor Gericht nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe verdonnert.
Ein bahnbrechendes Urteil wurde am Bezirksgericht Frauenfeld gefällt. Erstmals wurde der Einsatz einer Drohne zur Beweisführung bei einem Raserdelikt gebilligt. Ein Mann, der ausserorts mit 213 Stundenkilometern unterwegs war, wurde von einer Drohne gefilmt.
Richtungsweisender Entscheid
Richterin Anja Scholz bestätigte den Einsatz von Drohnen als Beweismittel bei schweren Verkehrsdelikten, berichtet die «Thurgauer Zeitung». Sie folgte damit vollständig den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Der 49-jährige Töffmechaniker erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Darüber hinaus muss er eine Geldstrafe von 2200 Franken blechen. Urteilsbegründung: grobe und einfache Verletzung der Verkehrsregeln.
Teure Konsequenzen
Zusätzlich zu seiner Strafe muss der Mann auch die Gerichts- und Anwaltskosten tragen, die sich auf über 13000 Franken belaufen. Sein Anwalt kündigte jedoch Berufung an und forderte eine schriftliche Begründung des Urteils.
Zufriedene Staatsanwaltschaft
Fabian Mörtl, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Thurgau, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: «Das Bezirksgericht ist den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat dabei insbesondere die Weg-Zeit-Berechnung der Staatsanwaltschaft vollumfänglich übernommen. Auch wurde zum ersten Mal in einem ordentlichen Verfahren entschieden, dass die mit Drohnen angefertigten Videoaufnahmen verwertbar sind.»
Drohneneinsatz zur Beweissicherung
Der Motorradmechaniker war während einer Probefahrt im September 2022 aufgefallen, als er ein «Wheelie» machte. Im Anschluss beschleunigte er auf mindestens 213 Stundenkilometer. Eine Polizeipatrouille hatte daraufhin ein Drohnenteam alarmiert, das den Fahrer filmte.
Sein Verteidiger vertrat die Meinung, dass die Drohnenaufnahmen nicht als Beweismittel verwendet werden dürften. Schliesslich sei sie weder geeicht noch könne sie eine Geschwindigkeitsmessung vornehme. Die Staatsanwältin hielt dagegen: Die Drohne sei zur Dokumentation eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens eingesetzt worden.
Krasse Geschwindigkeitsüberschreitung
Die Staatsanwältin bezeichnete das Verhalten des Motorradfahrers als «besonders krass». Richterin Anja Scholz kritisierte den Mann ebenfalls scharf: «Sie haben eine erhebliche Gefahr für sich und andere geschaffen.
Probefahrten sind zwar im Rahmen ihres Jobs normal. Doch umso mehr sollte es Ihnen bewusst sein, dass man Probefahrten nicht auf öffentlichen Strassen macht. Das ist sicherlich der falsche Ort», sagte Scholz.