Thurgauer reicht Wahlbeschwerde zu den Nationalratswahlen ein

Im Thurgau ist eine Wahlbeschwerde eingereicht worden. Wegen Unregelmässigkeiten müsse das Thurgauer Resultat von unabhängiger Stelle neu ermittelt werden.

Wahlzettel
Eine Stimmenzählerin nimmt einen Wahlzettel zur Nationalratswahl. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Thurgauer hat wegen angeblicher Unregelmässigkeiten eine Wahlbeschwerde eingereicht.
  • Laut ihm müsse das Thurgauer Nationalratswahlergebnis unabhängig neu ermittelt werden.
  • Innerhalb von zehn Tagen muss der Regierungsrat diesbezüglich nun einen Entscheid fällen.

Im Kanton Thurgau wurde eine Beschwerde gegen die Wahl vom Sonntag eingereicht. Wegen Unregelmässigkeiten müsse das Thurgauer Resultat der Nationalratswahlen von einer unabhängigen Stelle neu ermittelt werden.

Der Thurgauer macht in seiner Wahlbeschwerde, welche der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, mehrere Unregelmässigkeiten geltend: Im kantonalen Wahlzentrum in Frauenfeld seien am Wahlsonntag wegen technischer Probleme nur die Resultate aus ganz wenigen Gemeinden einsehbar gewesen.

Das Schlussergebnis habe von den Anwesenden deshalb nicht nachvollzogen werden können.

Ermittlungen sollen wiederholt werden

Ausserdem seien im Vorfeld fehlerhafte Wahlzettel aufgetaucht. Am Tag nach den Wahlen habe der Kanton darüber hinaus publizierte Prozentanteile von Parteien korrigieren müssen.

Deshalb soll gemäss Wahlbeschwerde die Ermittlung der Wahlresultate von einer unabhängigen Stelle wiederholt werden, wie zuerst die «Thurgauer Zeitung» berichtete.

Eingang der Wahlbeschwerde bestätigt

Der Thurgauer Staatsschreiber Paul Roth bestätigt auf Anfrage von Keystone-SDA den Eingang der Wahlbeschwerde. Derzeit nehme er inhaltlich keine Stellung.

Der Regierungsrat müsse nun innerhalb von zehn Tagen einen Entscheid fällen. Dieser könnte an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Im Kanton Thurgau vermochte die SVP drei der sechs Nationalratssitze zu verteidigen. Die Grünen verloren ihren Sitz an die FDP, Mitte und SP behielten je ein Nationalratsmandat.

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