Aufhebung der Fahrverbot für Velofahrer in Laufenburg
Wie die Gemeinde Laufenburg schreibt, ist der Entscheid über die Beschwerde bezüglich Verkehrsbeschränkung am Rheinuferweg in Rechtskraft erwachsen.
In der Zeit vom 3. März 2022 bis am 3. April 2022 ist die Verkehrsbeschränkung «Rheinuferweg (Strassenabschnitt): Sennhof (Laufenburg)–Schiffsteg (Rheinsulz)» öffentlich aufgelegen.
Die beim Kanton eingereichte Beschwerde wurde nun Mitte Oktober 2023 behandelt; der Entscheid ist Ende November 2023 in Rechtskraft erwachsen.
Verkehrsbeschränkung kann umgesetzt werden
Die öffentlich aufgelegene Verkehrsbeschränkung der Stadt Laufenburg hat seine Richtigkeit und kann wie publiziert umgesetzt werden.
Einer zeitnahen Aufhebung des Fahrverbots respektive Anpassung der Signalisationen steht somit nichts mehr im Weg.
Sobald die neuen Signalisationen installiert sind, wird die Bevölkerung informiert.