Wie die Gemeinde Gansingen mitteilt, werden die Einwohner gebeten, an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis zum 30. Juni 2023 zurückzuschneiden.
Das Gemeindehaus in Gansingen.
Das Gemeindehaus in Gansingen. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Herunterhängende Äste und Sträucher können immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, da die Übersichtsverhältnisse eingeschränkt sind.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis zum 30. Juni 2023 zurückzuschneiden.

Gemäss den §§ 109 bis 112 des kantonalen Baugesetzes gelten hierfür einige Vorschriften.

Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Wegweiser) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.

In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein

In den Strassenraum hineinragende Bäume sind auf eine Höhe von 4,50 Meter, ab Fahrbahnrand gemessen, aufzuasten.

Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf einen Abstand von einen Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter zurückzuschneiden.

Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.

In Sichtzonen (Kreuzungen und Einmündungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,80 Metern und drei Metern gewährleistet sein.

Strafanzeige kann erstattet werden

Wird dieser Rückschnitt bis 30. Juni 2023 nicht ausgeführt, wird der Gemeinderat ohne weitere Ankündigung die notwendigen Arbeiten auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer durch die Abteilung Forst & Dienste ausführen lassen.

Zudem kann gemäss den §§ 160 bis 162 des kantonalen Baugesetzes Strafanzeige erstattet werden und Eigentümer können bei Unfällen und dergleichen haftbar gemacht werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Gansingen