Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick meldet, werden seit 2019 Mahn- und Betreibungsgebühren für Steuerrückstände verrechnet. Die Mahngebühr beträgt 35 Franken.
Gemeindehaus in Gipf Oberfrick.
Gemeindehaus in Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss Verordnung zum Steuergesetz (StGV) werden für Steuerforderungen ab 2019 Mahn- und Betreibungsgebühren eingeführt.

Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt 35 Franken.

Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen 100 Franken.

Wenn es nicht möglich ist, die Steuern fristgerecht zu begleichen, werden die Einwohner gebeten, sich betreffend einer Ratenzahlung oder Stundung frühzeitig bei der Abteilung Finanzen zu melden.

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