Gipf-Oberfrick: Strassenanlieger müssen ihre Hecken pflegen
Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick mitteilt, werden Grundeigentümer aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher gemäss der geltenden Richtlinien zurückzuschneiden.
Viele Sträucher und Bäume von Privatparzellen ragen in das Strassenareal hinein. Oftmals entstehen dadurch für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtliche und gefährliche Situationen.
Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.
Der Abstand zwischen Pflanze und Parzellengrenze entlang von Gemeindestrassen muss mindestens 60 Zentimter betragen.
Haftbarkeit bei Unfällen möglich
Gegenüber Gehwegen ist kein Abstand erforderlich. Über Geh- und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2,5 Meter über Fahrstrassen bis auf 4,5 Meter Höhe freigehalten werden.
Die Grundeigentümer werden auf die Haftung für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, aufmerksam gemacht.
Die Gemeinde bittet Anlieger, diesen Vorschriften die nötige Beachtung zu schenken und falls nötig bei ihrem Grundstück einen Rückschnitt vorzunehmen.