In Gansingen werden die leerstehende Wohnungen gezählt
Wie die Gemeinde Gansingen bekannt gibt, werden per 1. Juni 2023 die leeren Wohnungen in der Gemeinde gezählt.
Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2023 ist der 1. Juni 2023.
Alle Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, der Gemeindekanzlei Gansingen, unter Angabe der Wohnungsgrösse, bis zum 2. Juni 2023 zu melden.
Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.