Wie die Gemeinde Wittnau mitteilt, sind Vermieter gesetzlich verpflichtet, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen.
Vorplatz der Gemeindeverwaltung Wittnau.
Vorplatz der Gemeindeverwaltung Wittnau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden.

In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

Die Gemeinde Wittnau bittet die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen.

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