Frutigen

Gemeinde Frutigen hält die Lohngleichheit vollumfänglich ein

Wie die Gemeinde Frutigen informiert, wurde die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann überprüft. Die Lohndifferenz von 2,6 Prozent liegt im Toleranzwert.

Blick auf Frutigen.
Blick auf Frutigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Im Sommer 2020 ist die Revision des Eidgenössischen Gleichstellungsgesetzes (GIG) in Kraft getreten.

Damit wurden Arbeitgebende, welche hundert und mehr Mitarbeitende beschäftigen, dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Bei der Einwohnergemeinde Frutigen wurde die Analyse durch die Abteilung Finanzen und das HR anhand des vom Bund zur Verfügung gestellten Analysetools (logib) erstellt und durch die Revisionsstelle ECO AG, Kanderstegstrasse in Frutigen, am 25. Mai 2022 geprüft.

Die Löhne von insgesamt 102 Mitarbeitenden wurden analysiert

Dabei wurde festgestellt, dass die Gemeinde Frutigen als Arbeitgeberin die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann vollumfänglich einhält.

Analysiert wurden Löhne von insgesamt 102 Mitarbeitenden (62 Frauen und 40 Männer) aus dem Referenzmonat März 2021.

Bei der Einwohnergemeinde Frutigen beträgt die «nicht erklärbare Lohndifferenz» zwischen Männer und Frauen 2,6 Prozent zuungunsten der Frauen.

Dieser Wert liegt deutlich unter dem vom Bund vorgesehenen Toleranzwert von fünf Prozent.

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