In Adelboden werden zwei Planungsgeschäfte öffentlich aufgelegt

Von 5. Januar bis 4. Februar 2022 gelangen die Überbauungsordnungen der «Kreuzgasse – Dürrenegga» und «Bad» in der Gemeinde Adelboden zur öffentlichen Auflage.

Sicht auf das Gemeindehaus von Adelboden
Sicht auf das Gemeindehaus von Adelboden, am Sonntag, 13. Januar 2019, in Adelboden. - (KEYSTONE/Peter Schneider)

Wie die Gemeinde Adelboden mitteilt, gelangen ab 5. Januar 2022 bis 4. Februar 2022 zwei grössere Planungsgeschäfte zur öffentlichen Auflage.

Einerseits die Überbauungsordnung Nr. 62 «Kreuzgasse – Dürrenegga», welche die Realisierung des lang ersehnten Trottoirs Bodenstrasse vorsieht sowie die Überbauungsordnung Nr. 66 «Bad», welche die Details zum Erlebnisbad auf dem Adler-Areal regelt.

Beide Planungen waren in der kantonalen Vorprüfung, wurden gestützt auf den Vorprüfungsbericht bereinigt und liegen nun öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Einspracheverhandlungen werden dann vor der Beschlussfassung durch die Stimmberechtigten anlässlich der Frühjahrs-Gemeindeversammlung vom 29. April 2022 abgehalten.

Die beiden Überbauungsordnungen liegen während der Auflagefrist bei der Bauverwaltung Adelboden auf und auf der Website der Gemeinde sind die Unterlagen ebenfalls einsehbar.

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