Neue Kommissionsmitglieder in Frutigen gewählt

Wie die Gemeinde Frutigen mitteilt, wählte der Gemeinderat insgesamt 43 Personen in zehn Gemeinden und vier regionale Kommissionen.

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Frutigen BE. (Symbolbild) - Keystone

An seiner ersten Sitzung der Legislatur 2022-2025 wählte der Gemeinderat insgesamt 43 Personen in zehn Gemeinden und vier regionale Kommissionen.

Gemeinderatspräsident Hans Schmid begrüsste den nach den Gemeindewahlen vom 7. November 2021 erstmals tagenden «neuen Gemeinderat» im Foyer der Sporthalle Widi, Frutigen. Er hiess alle Neu- und Wiedergewählten willkommen, präsentierte seine Vorstellungen und Erwartungen an eine Kollegialbehörde und wünschte den Räten in ihren Funktionen alles Gute sowie stets ein «gutes Gspüri» in den Diensten der Bevölkerung.

Zu Beginn einer neuen Legislatur sind gemäss Anhang 2 der Gemeindeordnung die Mitglieder der ständigen Kommissionen neu oder wiederzuwählen. Die Amtsdauer ist in der Gemeinde Frutigen auf zwei mal vier Jahre beschränkt. Gemäss Artikel 51 der Gemeindeordnung berücksichtigt der Gemeinderat dabei den Wähleranteil der Parteien anlässlich der vorangegangenen Gemeinderatswahlen.

Weiterführung der Variante «kantonales Ausbruchstesten»

Im Weiteren hat der Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Anbau und der Teilsanierung der Schulanlage Widi beschlossen, von der Unterzeichnung eines Unterschutzstellungsvertrages mit der kantonalen Denkmalpflege abzusehen und damit auch auf einen Beitrag von 42'500 Franken zu verzichten. Die Vertragsbedingungen wären nach Ansicht des Rates bei künftigen Baumassnahmen zu einschneidend gewesen. Zudem wäre das Objekt unter Anmerkung im Grundbuch ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler aufgenommen worden. Der Gemeinderat hat im Rahmen seiner gesetzlichen Wasserbaupflicht für die Kiesbewirtschaftung im Grassi einem Vertragsabschluss mit der Firma Marti AG für vorerst ein Jahr (2022) zugestimmt.

Während dieser Zeit soll die Bauverwaltung eine Ausschreibung für alle interessierten Unternehmen vorgenommen werden. Im Zuge der Überbauung Vordorfgasse hat der Gemeinderat ebenfalls einen Dienstbarkeitsvertrag genehmigt, der das Fusswegrecht von der Adelbodenstrasse bis Wattenwilsgässli zugunsten der Einwohnergemeinde Frutigen sicherstellt.

Ausserdem hat der Gemeinderat von den im Zusammenhang mit dem Finanzplan 2021-2026 ans Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern gemeldeten Früherkennungs-Indikatoren Kenntnis genommen und sich bezüglich Corona-Tests in den Schulen für die Weiterführung der Variante «kantonales Ausbruchstesten» ausgesprochen.

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