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Badewasserqualität in Freibädern: Drei Becken beanstandet

Kanton Glarus
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Wie der Kanton Glarus berichtet, gab es im Kanton Glarus in diesem Sommer drei Beanstandungen bei Freibad-Hygieneprüfungen.

Badi
Auch dieses Wochenende ruft wieder die Badi. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Bei heissem Sommerwetter werden die Freibäder gerne für eine erfrischende Abkühlung genutzt. Damit dem Badespass nichts im Wege steht, werden die hygienischen Anforderungen der Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung regelmässig kontrolliert. Im Kanton Glarus gab es in drei Fällen Beanstandungen.

Um den Badegast optimal zu schützen, stellt der Gesetzgeber Anforderungen an die Desinfektion und Qualität des Badewassers. Im Juli und August 2023 haben die Wasserkontrolleure im Kanton Glarus sechs Becken von vier Freibädern kontrolliert.

Das Badewasser von drei Becken musste beanstandet werden: einmal wegen der Trübung, einmal wegen des zu hohen Chlorgehalts und zweimal wegen des zu hohen Chloratgehalts.

Regelmässige Kontrollen für sicheren Badespass

Insgesamt haben die Wasserkontrolleure 37 Badebecken in 23 Bündner und Glarner Freibädern beprobt.15 der 36 Proben (42 %, Vorjahr: 55 %) mussten beanstandet werden. Dabei wurden die Anforderungen an den Chlorgehalt in neun Fällen und an den pH-Wert in fünf Fällen nicht eingehalten.

Zudem wurde der Höchstwert für gebundenes Chlor, die Trübung und Trihalomethane je einmal, für Harnstoff zweimal und für Chlorat fünfmal überschritten.

13 der 24 kontrollierten Betriebe (54 %, Vorjahr: 64 %) wurden aufgrund der Abweichungen aufgefordert, die Selbstkontrolle zu verbessern, die Anlagensteuerung zu optimieren und den Erfolg der ergriffenen Massnahmen mit Wasseranalysen zu bestätigen.

pH-Wert und Chlorgehal geprüft

Das Badewasser wurde jeweils vor Ort betreffend pH-Wert und Chlorgehalt amtlich geprüft und dann zur vertieften Analyse ins Labor gebracht. Dort wurden die Proben auf mikrobiologische und chemische Parameter hin untersucht.

Gegenüber dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) müssen die Badbetreiber entsprechende Fachkompetenz nachweisen können. Im Rahmen der Selbstkontrolle sind sie unter anderem dazu verpflichtet, das Badewasser regelmässig zu untersuchen.

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