Wie die Gemeinde Glarus Nord meldet, lehnte der Regierungsrat die Beschwerde der Hüttenberg-Strassenkorporation gegen den Entscheid zur Eigentumsüberführung ab.
Glarus Nord. - Gemeinde Glarus Nord
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Die Hüttenberg-Strassenkorporation stellte im vergangenen Frühling 2023 zuhanden einer kommenden Gemeindeversammlung den Antrag, dass die Gemeinde Glarus Nord die Hüttenbergstrasse in und ob Obstalden in ihr Eigentum überführen soll.

Der Gemeinderat prüfte im Folgenden an seiner Sitzung vom 9. August 2023 den Antrag auf seine rechtliche Zulässigkeit. Er kam dabei zum Schluss, dass der gestellte Antrag rechtlich unzulässig ist.

Diese Unzulässigkeit begründete der Gemeinderat im Wesentlichen damit, dass auf kommunaler Ebene der Gemeinderat (und damit nicht die Gemeindeversammlung) für die Einordnung der Strassen zuständig ist.

Gegen diesen Entscheid erhob die Hüttenberg-Strassenkorporation im Folgenden beim Regierungsrat des Kantons Glarus Beschwerde.

Begründung des Regierungsrates

Die Beschwerde wurde durch den Regierungsrat schliesslich an seiner Sitzung vom 20. Februar 2024 behandelt und abgewiesen.

Der Regierungsrat führt in seiner Begründung aus, dass die Gemeinde von Gesetzes wegen ein Erschliessungsprogramm zu erstellen habe, was in Glarus Nord durch den Erlass des Erschliessungsreglements sowie der gemeinderätlichen Richtlinie für die Übernahme von privaten Strassen und Wegen erfolgt sei.

Dabei sehe das Erschliessungsreglement explizit vor, dass der Entscheid für die Übernahme privater Strassen in das Eigentum der Gemeinde im Einzelfall dem Gemeinderat obliegt.

Da der Entscheid des Regierungsrates durch die Hüttenberg-Strassenkorporation nicht an die nächsthöhere Instanz weitergezogen wurde, ist dieser mittlerweile in Rechtskraft erwachsen.

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