Die Stadt Gossau gewährt eine Fristverlängerung für die Mitwirkung am Rahmennutzungsplan bis Ende November, um möglichst viele Bürgerstimmen zu hören.
Aussicht über Gossau (SG).
Aussicht über Gossau (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Wie die Stadt Gossau bekannt gibt, wird die Frist für die Mitwirkung am Entwurf des Rahmennutzungsplans bis zum 30. November 2024 verlängert.

Ende August hat die Stadt Gossau das Mitwirkungsverfahren für den Rahmennutzungsplan gestartet. Dieser umfasst den Zonenplan und das Baureglement. Der Zonenplan legt fest, wo was gebaut werden kann. Das Baureglement definiert, wie gebaut werden kann.

Stadt Gossau reagiert auf Bürgerinteresse

Das Interesse an diesen Entwürfen ist erfreulich gross. Die Stadtentwicklung erhält viele Anfragen und Wünsche für eine längere Mitwirkungsfrist. Obwohl eine Fristverlängerung in Mitwirkungsverfahren formal nicht vorgesehen ist, kommt die Stadt dem Anliegen nach.

Denn ihr liegt viel daran, dass in diesem Mitwirkungsverfahren möglichst alle Anliegen und offenen Punkte besprochen werden können. Deshalb wird die Frist für das Mitwirkungsverfahren bis zum Samstag, 30. November 2024 verlängert.

Die Unterlagen sind online einsehbar auf rahmennutzungsplan.stadtgossau.ch. Bis Ende November bietet die Stadtentwicklung auf Voranmeldung auch persönliche Sprechstunden an.

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