Coronavirus - neue Weisungen für Veranstaltungen
Der Kanton St. Gallen hat wegen des Coronavirus seine Weisung zu Veranstaltungen angepasst.
Per sofort wird für Veranstaltungen mit 150 bis 1'000 Besuchenden eine Meldepflicht eingeführt. Das Meldeformular ist auf der Website des Kantons publiziert.
Das kantonale Gesundheitsdepartement nimmt eine Risikoabschätzung vor und gibt eine Empfehlung zur Durchführung bzw. Absage des Anlasses ab. Wer eine Veranstaltung mit unter 150 Personen plant, muss das Formular nicht ausfüllen.
Hingegen muss der Veranstalter oder die Veranstalterin die Vorgaben des Gesundheitsdepartementes einhalten. Diese Vorgaben finden Sie auf der Internetseite des Kantons St. Gallen.
Veranstaltungen über 1000 Personen bleiben bis mindestens am 15. März 2020 aufgrund des Beschlusses des Bundesrates verboten.