Gossau SG fordert Strassenanstösser zum Baumrückschnitt auf
Wie die Stadt Gossau SG mitteilt, fordert sie Grundeigentümer auf, Bäume sowie Sträucher bis Mitte Oktober zurückzuschneiden.

Bäume, Hecken und Sträucher tragen wesentlich zur Qualität des öffentlichen Raums und auch zur Biodiversität bei.
An öffentlichen Strassen und Wegen können Bäume und Sträucher allerdings die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wenn sie ungehindert wachsen.
Das Tiefbauamt Gossau und das kantonale Strassenkreisinspektorat erinnern daran, dass Äste von Bäumen und Sträuchern nicht in den Verkehrsraum ragen dürfen.
Über Strassen müssen mindestens 4,5 Meter frei sein, über Fusswegen und Trottoirs 2,5 Meter. Und zwar auch dann, wenn Schnee auf den Ästen liegt.
Weniger Pflegeaufwand durch richtiges Pflanzen
Ebenso dürfen Signalisationen, Strassenschilder, Hydranten und Strassenlampen nicht verdeckt werden.
Die Stadt fordert die Grundeigentümer dazu auf, dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen und Bäume sowie Sträucher bis Mitte Oktober und danach regelmässig zurückschneiden.
Der Pflegeaufwand kann reduziert werden, wenn bereits beim Pflanzen von neuen Bäumen und Sträuchern auf genügend Abstand geachtet wird.
Zu Kantonsstrassen sowie zu Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse sind das mindestens 2,5 Meter.
Hecken, Zierbäume und Sträucher müssen mindestens 60 ZentimeterAbstabd haben
Hecken, Zierbäume und Sträucher (bis 180 Zentimeter Höhe) müssen mindestens 60 Zentimeter vom Strassenrand entfernt stehen.
Überall dort, wo die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt werden könnte, sollte dazu ganz auf Bäume und Sträucher verzichtet werden.
Das ist beispielsweise an den Innenseiten von Kurven sowie bei Ein- und Ausfahrten der Fall.