Wie die Gemeinde Büren an der Aare informiert, werden Hundehalter gebeten, alle neuen oder nicht registrierten Hunde bis zum 11. August 2023 zu melden.
Das Schloss Büren in Büren an der Aare ist der bedeutendste bernische Schlossbau aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts.
Das Schloss Büren in Büren an der Aare ist der bedeutendste bernische Schlossbau aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. - Nau.ch / Werner Rolli
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Gemäss Ziffer II, Buchstabe B des Gemeindeabgabenreglements (ABGR) vom 14. Juni 2005 ist für jeden in der Gemeinde Büren an der Aare am 1. August 2023 gehaltenen Hund, der über sechs Monate alt ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die Hundetaxe 2023 beträgt 80 Franken pro Jahr und Hund. Den bisherigen Hundehaltern (gemäss Inkasso 2022) wird direkt eine Rechnung mit Einzahlungsschein zugestellt.

Alle neuen oder noch nicht registrierten Hundehalter werden hiermit aufgefordert, ihre Hunde bis spätestens am 11. August 2023 im Büro der Finanzverwaltung, Hauptgasse, anzumelden.

Das entsprechende Anmeldeformular kann auch auf der Webseite der Einwohnergemeinde Büren an der Aare heruntergeladen werden.

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