Finanzielle Abgeltung der Tätigkeiten der Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn

Gemeinde Grenchen
Gemeinde Grenchen

Grenchen,

Im Dezember '17 kündigten die beiden Städte Grenchen & Solothurn die geltenden Vereinbarungen mit dem Regierungsrat über die finanzielle Abgeltung der Tätigkeiten der beiden Stadtpolizeien auf Ende 19

Grundbesitz Vordemwald
Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Im Interesse des Personals der Stadtpolizeien und der Aufrechterhaltung der Qualität der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den beiden Städten sehen sich die Gemeinderatskommissionen von Grenchen und Solothurn gezwungen, die für sie unbefriedigende Abgeltungsofferte des Regierungsrates des Kantons Solothurn den Gemeinderäten dennoch zur Annahme zu empfehlen. Damit würden sich die Abgeltungen für Grenchen von Fr. 666‘500.- auf 650‘000.- reduzieren und für Solothurn von Fr. 816‘725.- auf Fr. 1‘050‘000.- erhöhen. Es wird auch beantragt, das bisherige bewährte Zusammenarbeitsmodell beizubehalten und erneut eine solche Vereinbarung abzuschliessen, jedoch keinen Klageverzicht einzugehen. Damit konnte auf dem Verhandlungswege leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden und die Städte müssen sich der Macht des Stärkeren beugen.

Im Dezember 2017 kündigten die beiden Städte Grenchen und Solothurn die geltenden Vereinbarungen mit dem Regierungsrat über die finanzielle Abgeltung der Tätigkeiten der beiden Stadtpolizeien auf Ende 2019.

Obwohl beide Städte ausdrücklich festhielten, dass sie an der bisherigen bewährten Zusammenarbeitsvereinbarung aus dem Jahr 2010 festhalten und lediglich die Entschädigung ändern wollen, kündigte der Regierungsrat seinerseits auch die Zusammenarbeitsvereinbarungen auf Ende 2019 und entzog den Stadtpolizeien damit die wichtige Rechtsgrundlage bezüglich Zusammenarbeit, Aufgaben und Kompetenzen ab 2020. Die beiden Städte beauftragten für ihre Verhandlungsführung Gaston Barth, Rechts- und Personalberatung für öffentliche Gemeinwesen, als ihren gemeinsamen Rechtsvertreter.

An den Startsitzungen wurde beschlossen, eine Auslegeordnung über die polizeilichen Tätigkeiten der Stadtpolizeien und deren Aufwand (im Besonderen Personalaufwand) dafür zu erstellen. Der vorliegende Bericht sollte für die Entscheidungsfindung zur Beurteilung der Angemessenheit der Abgeltungen durch den Kanton dienen. Er schildert die Sicherheitslage in den beiden Städten, zeigt die Tätigkeitsentwicklungen der Stadtpolizeien in den drei Aufgabenbereichen, der verwaltungspolizeilichen Tätigkeiten (vpT), vor allem aber in den Bereichen Lokale Sicherheit (LS) und Notfallintervention (NI) auf. Er macht eine Zuordnung der Stadtpolizeien in die drei Aufgabengebiete und zeigt die Entwicklung der finanziellen Daten und Kennzahlen.

Nebst gewissen Kernaussagen zu den gemachten Kapiteln zeigt er auch gewisse Optimierungsmöglichkeiten auf. Es lässt sich feststellen, dass man sich über die wesentlichen Fakten und Abklärungen im Bericht einig geworden ist. Unbestritten sind somit folgende Kernzahlen:

Für Grenchen:

Gesamtaufwand: 3.34 Mio (Mittelwert der MA-Berechnung Stadt/Kanton)

Abzügl. vpT (10 MA) 1,42 Mio.

Gesamtaufwand NI + LS 1.92 Mio.

in Stellenprozent: 1350% (Mittelwert der MA-Berechnung Stadt/Kanton)

Für Solothurn:

Gesamtaufwand: 4.57 Mio (Mittelwert der MA-Berechnung Stadt/Kanton)

Abzügl. vpT (9.5 MA) 1.29 Mio.

Gesamtaufwand NI + LS 3.28 Mio.

in Stellenprozent 2425% (Mittelwert der MA-Berechnung Stadt/Kanton)

Die beiden Städte erachten grundsätzlich eine Abgeltung von 80% der den Städten tatsächlich anfallenden Kosten (also nicht Mittelwert) für Notfallintervention und Lokale Sicherheit als „angemessen“ im Sinne von § 23 Absatz 2 Gesetz über die Kantonspolizei. Das würde für Grenchen: Fr. 1‘650‘000.- und für Solothurn Fr. 2‘750‘000.- ausmachen. Das Angebot wurde vom Kanton abgelehnt.

Da beide Städte ein erhebliches Interesse an einer baldigen Einigung über diese Entschädigungsfrage haben, damit die bereits vorhandene Verunsicherung in ihren Korps aufhört, Ruhe einkehrt und man sich wieder dem Alltag widmen kann, machten sie dem Kanton ein neues, reduziertes Angebot von 50% Abgeltung auf dem vom Kanton vorgeschlagenen Mittelwert der Kosten für NI und LS, welches alle 5 Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden kann. Zusätzlich sollten die Bussgelder für den ruhenden Verkehr nicht mehr in die Staatskasse, sondern in die Stadtkassen fliessen, indem die heutige Rechtslage entsprechend angepasst wird. Der neue Vorschlag betrug für Grenchen Fr. 960‘000.- und für Solothurn Fr. 1‘640‘000.-. Auch dieses Angebot lehnte der Kanton ab.

Im Rahmen weiteren Verhandlungen offerierte der Regierungsrat schliesslich sein Schlussangebot von Fr. 650‘000.- für Grenchen und Fr. 1‘050‘000.- für Solothurn, das er aber zusätzlich an einen Klageverzicht knüpfen will.

Das Schlussangebot des Kantons wird von den Städten klar als zu tief und insbesondere im Vergleich zu den Kosten, die der Kanton für Olten zahlen muss, als völlig unangemessen beurteilt. Die Übernahme der Stadtpolizei Olten kostete den Kanton Fr. 3‘145‘000.- (notwendiger Zusatzkredit Fr. 2‘200‘000.- plus Fr. 945‘000.- aus dem Wegfall der Entschädigung an Olten) und nicht nur Fr. 2‘950‘000.-, wie vor dem Kantonsrat erläutert wurde. Von der Stadtpolizei Olten wurden 25 Stellen übernommen. Diese Zahl plausibilisiert auch den Personalaufwand von Grenchen und Solothurn (13.5 Stellen für Grenchen und 24.25 Stellen für Solothurn). Im Konzept „Rücknahme der in den Kompetenzbereich der Kapo fallenden Aufgaben der Stapo Solothurn “ vom 4. Dezember 1996 (ergänzt am 16. Dezember 1996 und am 6. August 1997) stellte sich der Kanton auf den Standpunkt, dass er für die Stadt Solothurn zusätzlich lediglich 8 Personen benötigen würde, wenn er diese Aufgaben der Stapo übernehmen müsste. Damals erhielt die Stadt Solothurn eine Abgeltung von 917‘525 Franken. Heute offeriert er Solothurn für anerkannte 24.25 Stellen 1‘050‘000 Franken!

Das Schlussangebot und die Aussagen der Kantonsvertreter bestätigen, dass der Regierungsrat den Städten den Klageweg offensichtlich bereits durch die Kündigung der bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung erschweren wollte. Der Regierungsrat will eine neue Vereinbarung nur abschliessen, wenn darin ein ausdrücklicher Klageverzicht vereinbart wird. Er scheut offensichtlich den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht, obwohl die Solothurnische Gesetzgebung für solche Streitigkeiten ausdrücklich diesen Rechtsweg vorsieht, das heutige Modell der Zusammenarbeit beidseits unbestritten ist und im Bericht der Personalbedarf für die Erfüllung der abgeltungspflichtigen Aufgaben der Stadtpolizeien festgestellt wurde. Eine verwaltungsrechtliche Klage ohne rechtskräftige Zusammenarbeitsvereinbarung zu führen, dürfte für die Städte sehr langwierig und schwierig sein, weil keine Rechtsgrundlage für die Aufgaben und Zuständigkeiten vorhanden wäre, worauf sich das Gericht für die Beurteilung der Angemessenheit einer Entschädigung für diese Polizeiarbeiten abstützen könnte.

Die Abgeltungsfrage wurde bisher immer bewusst nicht in der Kompetenzvereinbarung selber geregelt, sondern in eine spezielle Vereinbarung verlagert. Das heisst, dass man diese Fragen bewusst trennen wollte, damit man separat darüber verhandeln kann. Deshalb empfinden die Gemeinderatskommissionen der Städte diese Haltung als Machtspiel des Stärkeren. Als Gegenleistung für den Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung verlangt der Regierungstat einen Klageverzicht. Die Städte sollen die Frage einer angemessenen Abgeltung nicht aufgrund klarer Fakten (Aufgaben und Kompetenzen) gerichtlich einklagen zu können. Der geforderte Klageverzicht ist für die Städte nicht nur staatpolitisch bedenklich sondern auch unrechtmässig. Sie fühlen sich dadurch zudem in der Gemeindeautonomie eingeschränkt.

Unbedingt zu verhindern ist, dass ab 2020 ein vertragsloser Zustand herrscht, das heisst, dass die Zusammenarbeit, die Kompetenzen und die Aufgaben der Korps nicht klar geregelt sind. Der Regierungsrat offeriert den Städten ab 2020 zwei Möglichkeiten der Zusammenarbeit:

Möglichkeit 1:

Geringe Änderung des geltenden Zusammenarbeitsmodells – Weniger Leistung zu derselben Abgeltung vom Fr. 666‘500.- (Grenchen), resp. Fr. 816‘725.- (Solothurn).

Möglichkeit 2:

Weiterführung des geltenden Zusammenarbeitsmodells mit den neuen offerierten Entschädigungen von Fr. 650‘000.- (Grenchen), resp. Fr. 1‘050‘000.- (Solothurn).

Aus fachlicher Sicht macht nur die Möglichkeit 2 Sinn, das heisst die Weiterführung des bisherigen Modells. Es hat sich bewährt, was auch der Bericht bestätigt, indem die Sicherheitslage als gut bezeichnet werden kann. Die Städte haben denn auch immer betont, dass sie damit zufrieden sind und der Regierungsrat hat es erneut offeriert.

Rein im Interesse des Personals und der Erhaltung der Qualität der öffentlichen Sicherheit sehen sich die beiden Gemeinderatskommissionen der Städte somit gezwungen, die für sie unbefriedigende Abgeltungsofferte des Regierungsrates den beiden Gemeinderäten wider Willen und ohne Überzeugung dennoch zur Annahme zu empfehlen. Der Abschluss eines rechtswidrigen Klageverzichts in einer neuen Vereinbarung wird jedoch abgelehnt.

Kommentare

Weiterlesen

Skigebiet Gstaad
7 Interaktionen
«Mehr Leute»
Martin Pfister
17 Interaktionen
Wie erwartet

MEHR AUS SOLOTHURN

1 Interaktionen
Grenchen SO
Solothurn
8 Interaktionen
Solothurn