Herisau regelt Plakatstandorte für Wahlen und Abstimmungen
Herisau definiert neue Standorte für Abstimmungsplakate und erweitert die Storchenständer im Zentrum. Wahl- und Werbeplakate bleiben klar voneinander getrennt.
![Eingang der Gemeindeverwaltung in Herisau.](https://c.nau.ch/i/BexlX/900/eingang-der-gemeindeverwaltung-in-herisau.jpg)
Wie die Gemeinde Herisau berichtet, hat der Herisauer Gemeinderat eine «Verordnung über Wahl- und Abstimmungsplakate» für das Aufstellen von Plakaten für Wahlen und Abstimmungen auf öffentlichem Grund erlassen. Damit wird eine einheitliche Grundlage geschaffen und gleichzeitig die Plakatierung auf öffentlichem Grund geregelt.
Mit der Verordnung stellt die Gemeinde Herisau acht Standorte an den Ausfallstrassen zur Verfügung: zwei an der Kasernenstrasse Höhe Walke, zwei an der St. Gallerstrasse Nähe Alter Zoll sowie je einen an der Schwellbrunnerstrasse (Schloss), Degersheimerstrasse (Wolfenswil/Schachen), Alpsteinstrasse (Säge) und Mühlestrasse (Aldi/Lidl).
Die genauen Standorte sind dem «Standortblatt für Wahl- und Abstimmungsplakate» zu entnehmen, welcher auf der Webseite der Gemeinde abrufbar ist. Zugelassen sind nur Wahl- und Abstimmungsplakate, aber keine Werbeplakate et cetera.
An der Gossauerstrasse konnten keine geeigneten Standorte gefunden werden. Keine Standorte für die Plakatierung durch Parteien und Gruppierungen werden in der Nähe von Schulen und Verwaltungsgebäuden sowie im Ortszentrum zur Verfügung gestellt.
Mehr Storchenständer
Hingegen stellt die Gemeinde im Zentrum Storchenständer zur Verfügung, die der Werkhof verwaltet. Deren Zahl wird von elf auf 14 Stück erhöht.
Die Storchenständer haben fixe Standorte im Dorf: in der Parkanlage Bahnhofstrasse/Zeughausweg («Gregorinpärkli», fünf Ständer), in der Parkanlage zwischen Kasernenstrasse 12 und 16 («Windlerpärkli», zwei Ständer), beim Kirchgässlein (drei) und beim Sportzentrum (vier). Neu wird beim Standort vor dem Gemeindehaus keine politische Werbung mehr platziert.
Parteien und Gruppierungen können die Storchenständer im Voraus reservieren, sofern sie die Fristen gemäss Verordnung einhalten. Die Zahl ist bei Wahlen und Abstimmungen auf zwei pro Gruppierung beschränkt. Alle Dokumente sind auf der Webseite der Gemeinde abrufbar.
Die neue Verordnung der Gemeinde betrifft nicht das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten auf privatem Grund. Dort ist das Einverständnis des Grundeigentümers einzuholen, und die Verkehrssicherheit darf nicht beeinträchtigt werden.