Initiative «Schiesssportzentrum Teufen AR»
Am 27. Juni 2019 hat ein Initiativkomitee bei der Gemeindekanzlei die Unterschriftenbogen betreffend die Volksinitiative «Schiesssportzentrum Teufen AR» eingereicht.

Am 27. Juni 2019 hat ein Initiativkomitee, bestehend aus Armin Sanwald, Daniel Brunner, Gianni Escher, Felix Schellenberg und Marc Lustig bei der Gemeindekanzlei die Unterschriftenbogen betreffend die Volksinitiative «Schiesssportzentrum Teufen AR» eingereicht. Die als teilweise bedingt formuliert bezeichnete Initiative hat folgenden Wortlaut:
«Der Gemeinderat Teufen AR wird von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern hiermit ersucht, im Hinblick auf den aktuellen Bedarf der Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen für die Sanierung des Schiesssportzentrums im Sinne eines Schulderlasses bis 31. Dezember 2030 auf die Verzinsung des Darlehens vom 24. März 2011 (derzeit in der Höhe von CHF 820‘000) zu verzichten und während dieser Zeit auch die Pflicht zur Amortisation des Darlehens mit CHF 20‘000 pro Jahr auszusetzen, alles durch Anpassung des Darlehensvertrages.
Zudem wird der Gemeinderat Teufen AR von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ermächtigt, der Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen bei Bedarf zur Sicherstellung der Weiterführung des Betriebs einen jährlichen Unterstützungsbetrag von bis zu CHF 52‘000 zu gewähren. Die Einzelheiten für diese Unterstützung im Bedarfsfall werden ebenfalls vertraglich geregelt.»
226 gültige Unterschriften
Gemäss Art. 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte obliegt der Gemeindekanzlei die Ermittlung der Gesamtzahl der gültigen Unterschriften. Über das Zustandekommen entscheidet der Gemeinderat. Gemäss Art. 9 der Gemeindeordnung muss eine Initiative von mindestens 150 Stimmberechtigten unterzeichnet sein.
Mit 226 gültigen Unterschriften ist die Initiative zustande gekommen. Nach Art. 57 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte entscheidet der Gemeinderat über die Gültigkeit einer Initiative.
Bei der Prüfung der Gültigkeit sind Art. 50ff Gesetz über die politischen Rechte massgebend. Der Gemeinderat hat die eingereichte Volksinitiative für gültig erklärt und die Gemeindekanzlei mit der Erarbeitung eines Abstimmungsediktes beauftragt.
Die Abstimmung über die Initiative «Schiesssportzentrum Teufen AR» wird voraussichtlich am 24. November 2019 durchgeführt.