In Huttwil ist die Hundetaxe für 2022 fällig
Wie die Gemeinde Huttwil informiert, sind die Hundebesitzer verpflichtet, ihre Hunde und Umstände bezüglich der Hunde bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Alle Hundehalter in der Gemeinde Huttwil, welche per Stichtag 1. August 2022 einen mindestens sechs Monate alten Hund halten, sind verpflichtet, Hundetaxen zu bezahlen. Die Taxe beträgt 80 Franken pro Hund.
Wenn man bei der Gemeinde als Hundehalter registriert ist, hat man eine Rechnung erhalten. Hundehalter, welche keine Rechnung erhalten haben, werden ersucht, sich umgehend bei der Finanzabteilung Huttwil zu melden.
Bitte den Impfausweis des Hundes und die Amicus-Personen-ID mitnehmen. Die Hundehalter werden darauf aufmerksam gemacht, dass Adress- oder Halterwechsel sowie verstorbene Tiere bei der Amicus-Datenbank und der Finanzabteilung Huttwil laufend zu melden sind.