In Huttwil wurde Änderung der Überbauungsordnung genehmigt
Wie die Gemeinde Huttwil angibt, wurde die beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Zone mit Planungspflicht ZPP 2 Hohlen Südhang genehmigt.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Huttwil am 4. September 2023 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Zone mit Planungspflicht ZPP 2 Hohlen Südhang in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG) genehmigt.
Die Genehmigung und Inkraftsetzung wird mit dieser Publikation gestützt auf Artikel 110 BauV i.V. (Bauverordnung) mit Artikel 45 Gemeindeverordnung (GV) öffentlich bekannt gemacht.
Die revidierte Planänderung in der Überbauungsordnung Hohlen tritt mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern in Kraft.
Beschwerde kann erhoben werden
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern schriftlich im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Artikel 61a Absatz 1 BauG).
Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.