Bäretswil: Prämienverbilligung 2021 nur bis Ende März 2022
Der Kanton Zürich hat für das Jahr 2021 ein komplett neues Prämienverbilligungssystem eingeführt, dessen Antrag noch bis 31. März 2022 gestellt werden kann.
Wie die Gemeinde Bäretswil mitteilt, musste für die Prämienverbilligung 2021 erstmals ein längeres Formular ausgefüllt werden. Bis Ende Februar 2022 sind weniger Anträge eingereicht worden als in den Vorjahren. Die SVA Zürich macht deshalb die Öffentlichkeit darauf Aufmerksam, dass der Antrag um Prämienverbilligung für das Jahr 2021 nur noch bis am 31. März 2022 gestellt werden kann.
Rückwirkender Antrag 2021: Wer ist angesprochen?
Die SVA Zürich hatte die möglichen Anspruchsberechtigten im Frühling 2020 ermittelt, aufgrund der damals aktuellsten Steuerfaktoren. Seither kann sich die finanzielle Situation verbessert haben, oder – und darum geht es bei der Prämienverbilligung – das Budget ist knapper geworden.
Mögliche Gründe
Mögliche Gründe für ein verändertes Budget sind: Trennung, Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Todesfall. Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, doch sind damit Kosten verbunden. Der Fall ist recht häufig, dass die Eltern selber keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, wohl aber ihre minderjährigen Kinder.
Es lohnt sich also auf jeden Fall, mit dem Online-Rechner auf der Webseite der SVA Zürich den Anspruch zu prüfen. Dieser Zeiteinsatz kann wortwörtlich bares Geld wert sein.