Bäretswil: Totalrevision der Verordnung über die Wasserversorgung
Die Gemeinde Bäreteswil beschliesst die Totalrevision der Verordnung über die Wasserversorgung.

Die Verordnung über die Wasserversorgung der Gemeinde Bäretswil stammt aus dem Jahr 1992. Seither sind im übergeordneten Recht Änderungen erfolgt, weshalb eine Totalrevision des kommunalen Erlasses angegangen wurde. Der Gemeinderat führt ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Die Unterlagen sind ab Dienstag, 27. Juli 2021 auf der Gemein dewebsite unter der Rubrik «Aktuelle Projekte» einsehbar. Interessierte Personen können physische Unterlagen bei der Abteilung Präsidiales per E-Mail oder Telefon bestellen.
Einwendungen
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Montag, 13. September 2021. Einwendungen sind während dieser Frist dem Gemeinderat in schriftlicher Form einzureichen. Die Genehmigung der Totalrevision der Verordnung über die Wasserversorgung wird an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2021 beantragt.