Die Aktionärsgemeinden des Spitals Wetzikon müssen bis Ende 2024 über einen Kapitalbedarf von bis zu 55 Millionen Franken entscheiden, um das Spital zu sichern.
Gemeindehaus Hinwil an der Dürntnerstrasse.
Gemeindehaus Hinwil an der Dürntnerstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Hinwil berichtet, hat der Verwaltungsrat der GZO AG Spital Wetzikon den zwölf Aktionärsgemeinden am 24. Oktober 2024 einen formalen Antrag um finanzielle Unterstützung eingereicht. Die Gemeinden werden ersucht, neues Kapital im Umfang von 45 bis 55 Millionen Franken einzuschiessen, damit die Zukunft des Spitals gesichert werden kann.

Den im Antrag ausgewiesenen Kapitalbedarf nehmen die Aktionärsgemeinden zur Kenntnis, können diesen zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht bewerten. Eine Investition dieser Grössenordnung muss, wie bereits in der Vergangenheit mehrfach betont, umfassend geprüft werden können. Weil die dazu notwendigen Kennzahlen und Unterlagen laufend eingereicht werden, ist diese Prüfung durch die von den Aktionärsgemeinden mandatieren Finanz- und Rechtsexperten noch im Gang.

Einigung mit Gläubigern als Voraussetzung für Kapitalerhöhung

Die Aktionärsgemeinden vertreten geschlossen die Haltung, dass die Bilanzsanierung der GZO AG und der dazu notwendige Schuldenschnitt auf der Grundlage der vorhandenen Aktiven zu errechnen sind.

Die von den Aktionärsgemeinden einzubringenden Gelder können nur der Finanzierung der Zahlungen unter dem Schuldenschnitt und der Fortführung des Spitalbetriebs nach erfolgter Bilanzsanierung dienen. Für eine weitere Reduktion des Schuldenschnitts im Interesse der Gläubiger dürfen keine Steuergelder eingesetzt werden.

Die Erzielung einer Einigung durch die GZO AG mit ihren Gläubigern sowie das Vorliegen eines bedürfnisgerechten Zielbilds für ein wirtschaftlich tragfähiges Spital Wetzikon der Zukunft, welches auch durch die kantonale Gesundheitsdirektion mitgetragen wird, sind Voraussetzungen, damit eine Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden im Sinne einer Anschubfinanzierung erwogen werden kann.

Gemeinden prüfen Kapitalbedarf bis Ende 2024

Der für eine Aktienkapitalerhöhung notwendige politische Prozess ist anspruchsvoll. Bis Ende 2024 werden die Aktionärsgemeinden die Ausgangslage vertieft geprüft und den beantragen Kapitalbedarf plausibilisiert haben.

Anschliessend muss jede einzelne Gemeinde-Exekutive für sich einen Grundsatzbeschluss über eine finanzielle Unterstützung des Spitals fällen. Entsprechende Anträge an die Stimmberechtigten würden bis im Frühling 2025 ausgearbeitet, so dass die Abstimmungen in den einzelnen Gemeinden Ende 2025 oder Anfang 2026 erfolgen könnten.

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