Wie die Gemeinde Rain mitteilt, wurde in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsplanungsbüro Viaplan ein Parkierreglement ausgearbeitet.
Gemeindeverwaltung Rain.
Gemeindeverwaltung Rain. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Parkierreglement soll als Ergänzung zum Strassenverkehrsgesetz, Verkehrsregelverordung und Signalisationsverordnung die Grundlage für das Parkieren auf öffentlichem Grund in Rain bilden.

Mit dem Reglement soll eine Grundlage für eine umsichtige Lösung geschaffen werden, damit das aktive Vereins- und Dorfleben nicht beeinträchtigt wird.

Das Parkieren im Bereich Sportplatz soll weiterhin kostenlos möglich sein.

Damit öffentliche Parkplatze nicht durch Anwohner, welche sich einen Mietparkplatz sparen möchten, missbraucht werden, soll ein Nachtparkverbot von 3 bis 5 Uhr an Werktagen gelten.

Eine Parkkarte kann gebührenpflichtig erworben werden

Wer trotzdem an Werktagen zwischen 3 bis 5 Uhr in der Nacht auf den öffentlichen Parkplätzen parkieren möchte, kann dies mit einer Parkkarte gebührenpflichtig tun.

Bei der Zentrumsüberbauung soll die Benützung der Einstellhalle zum Schutz des Gewerbes und Besuchern während der ersten vier Stunden gratis möglich sein.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass das Parkierreglement konträre Meinungen auslösen kann.

Bis Ende Februar kann zum Reglement Stellung genommen werden

Ziel ist es, eine zweckmässige Lösung zu gewährleisten, ohne gravierende Einschränkungen für das aktive Dorf- und Vereinsleben.

Zum Parkierreglement kann bis Ende Februar 2023 Stellung genommen werden. Diese sind an den Gemeinderat Rain zu senden.

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