Hitzkirch erinnert an den Rückschnitt von Bepflanzungen
Wie die Gemeinde Hitzkirch mitteilt, bittet sie alle Liegenschaftseigentümer und Hauswarte, überhängende Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden.
Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht an diesen Stellen nicht beeinträchtigt wird.
Die Gemeinde Hitzkirch bittet alle Liegenschaftseigentümer und Hauswarte, auf ihren Grundstücken Bäume, Sträucher und Hecken zu überprüfen und solche, die in das Strassenterrain, Trottoir oder in die Fusswege hineinragen, ordnungsgemäss zurückzuschneiden.
Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,5 Meter Höhe hinausragen, über Geh- und Radwegen sind die Bäume bis auf eine Höhe von 3 Metern zurückzuschneiden, damit auch unter Schneelast die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von 2,5 Meter eingehalten wird.
Auch Hydranten müssen gut sichtbar und zugänglich sein. Es muss immer ein Radius von einem Meter freigehalten werden, damit die Feuerwehr im Notfall ungehindert handeln kann.