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Hohenrain: Erste Schritte bei Ankunft von Ukrainern

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Hochdorf,

Wer in Hohenrain schutzsuchende Ukrainer privat unterbringen möchte, wird gebeten, dies bei der Infoline der kantonalen Behörden zu melden.

ukrainische flagge
Eine Flagge der Ukraine. (Symbolbild) - Pixabay

Wie die Gemeinde Hohenrain mitteilt, können sich Ukrainer mit biometrischen Pässen visumsfrei 90 Tage lang im Schengen-Raum aufhalten. Während dieser Zeit ist eine private Unterkunft ohne Weiteres möglich. Danach müssen die Ukrainer ihren weiteren Aufenthalt in der Schweiz regeln. Ist ihnen dies möglich, so steht einer weiteren Unterbringung bei Privaten nichts entgegen.

Private Unterbringung von Ukrainern

Wer in der Gemeinde Hohenrain als Privatperson Ukrainern unterbringen oder dies anbieten möchte, ist dies bei der Infoline der kantonalen Behörde unter der Telefonnummer 041 228 73 73 oder per E-Mail an [email protected] zu melden.

Beantragung Schutzstatus S

Derzeit sind viele ukrainische Personen in der Schweiz privat untergebracht und noch nicht registriert. Nun da der Schutzstatus S aktiviert ist, sollen sie in einem Bundesasylzentrum vorstellig werden und den Schutzstatus S beantragen. Sobald eine ukrainische Person oder ein Drittstaatenangehöriger mit ukrainischer Aufenthaltsberechtigung in einem Bundesasylzentrum den Schutzstatus S beantragt, wird durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Verfahren eingeleitet.

Die Unterbringung und Betreuung sowie allfällige Unterstützung in Form von wirtschaftlicher Sozialhilfe wird anschliessend durch die kantonale Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) sichergestellt. Man kann das Bundesasylzentrum Bern unter der Telefonnummer +41 58 465 75 80 und das Bundesasylzentrum Zürich unter der Nummer Tel. +41 58 480 14 80 erreichen.

Anmeldung

Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Reisepass melden sich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde an, in der sie sich aufhalten. Die Einwohnerkontrollen erhalten so den Überblick über die Personen, die sich auf ihrem Gemeindegebiet aufhalten und aus der Ukraine stammen.

Ukrainische Staatsangehörige ohne biometrischen Reisepass melden sich zuerst beim Amt für Migration in der Fruttstrasse 15, 6002 Luzern, um ein Visum zu erhalten. Dazu müssen sie einen Reisepass vorlegen und ein Formular ausfüllen. Sie müssen ausserdem ein aktuelles Passfoto mitbringen.

Weitere Informationen kann man aus dem Newsletter der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kanton Luzern entnehmen. Den Link findet zur Homepage findet man auf der Homepage der Gemeinde Hohenrain.

First Contact Point in Luzern

Im Kanton Luzern treffen mehr und mehr ukrainische Schutzsuchende ein. Um sie rasch und unkompliziert zu empfangen, richtet der Kanton beim Inseli in der Nähe des Bahnhofs Luzern den First Contact Point ein. Dort empfangen Mitarbeitende der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) seit Montag, 21. März 2022 die Ankommenden, nehmen ihre Personalien auf und organisieren die Unterbringung sowie den Transport zu den Unterkünften.

Bedürftige Personen erhalten eine erste finanzielle Überbrückungshilfe. Alle ukrainischen Schutzsuchenden können sich beim First Contact Point melden, auch wenn sie noch nicht in einem Bundesasylzentrum registriert wurden.

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