Kanton Luzern genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung von Ermensee
Wie der Kanton Luzern mitteilt, steht ihre Gesamtrevision im Einklang mit den übergeordneten Vorgaben, ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden.
An der Gemeindeversammlung vom 5. September 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Ermensee eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan, dem Bau- und Zonenreglement und dem Teilzonenplan Gewässerraum.
Mit der Gesamtrevision setzt die Gemeinde das neue kantonale Planungs- und Baurecht mit der Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und der Gesamthöhe und damit zusammenhängend mit der neuen Einteilung der Bauzonen um.
Im Weiteren hat die Gemeinde Ermensee als Rückzonungsgemeinde mit der Ortsplanungsrevision ihren Auftrag aus der kantonalen Rückzonungsstrategie erfüllt und die erforderlichen Rückzonungen, die ebenfalls unangefochten geblieben sind, vorgenommen.
Teil der Revision schliesslich war zudem die Ausscheidung des Gewässerraums.
Gesamtrevision der Gemeinde steht im Einklang mit Vorgaben
Auch diese Festlegungen sind mit einer Ausnahme, über die der Regierungsrat in einem gesonderten Verfahren entscheiden wird, recht- und zweckmässig.
Zudem hat die Gemeinde selbst die Festlegung des Gewässerraums am Aabach ausserhalb der Bauzone vom Gemeindeversammlungsbeschluss ausgenommen, die Gemeinde wird darüber ebenfalls in einem separaten, nachgelagerten Verfahren noch zu beschliessen haben.
Abgesehen davon steht die Gesamtrevision der Gemeinde Ermensee im Einklang mit den übergeordneten Vorgaben, ist recht- und zweckmässig und kann ohne Änderungen genehmigt werden.