Rothenburg senkt den Steuerfuss auf 1,65 Einheiten
Wie die Gemeinde Rothenburg mitteilt, zeigt das Budget 2024 einen Aufwandüberschuss von 2'326'476 Franken und senkt den Steuerfuss um 0,1 Einheiten.
Die Gemeinde Rothenburg verfügt über eine gesunde finanzielle Ausgangslage. In den letzten Jahren wurden positive Rechnungsabschlüsse erzielt.
Wesentlich dazu beigetragen haben die deutlich höheren Steuererträge.
Erfolgreich ist auch die vom Gemeinderat verfolgte Strategie eines moderaten Wachstums und der Landverkäufe zur Finanzierung der hohen Investitionen in die Infrastrukturen wie Schulhäuser und dem Ausbau des Bahnhofs Rothenburg Station.
Die Senkung des Steuerfusses stellt kein Risiko dar
Aufgrund der in den letzten Jahren angefallenen Ertragsüberschüssen wird der Steuerfuss für das Jahr 2024 vorübergehend um 0,1 Einheiten auf 1,65 Einheiten gesenkt.
Mit einem Nettovermögen von 650 Franken je Einwohner und Reserven für Steuerschwankungen von 7,7 Millionen Franken stellt eine vorübergehende Senkung des Steuerfusses kein Risiko dar.
Der Gemeinderat ist sich der kommenden Herausforderungen wie der kantonalen Steuergesetzrevision 2025, der stetigen Zunahme der Gesundheitskosten und der steigenden Bildungskosten bewusst.
Ab 2025 ist wieder ein Steuerfuss von 1,75 Einheiten vorgesehen
Auch die wirtschaftliche Entwicklung ist vom weltpolitischen Geschehen abhängig und kann sich kurzfristig ändern.
Aus diesen Gründen plant der Gemeinderat vorsichtig und hat im Aufgaben- und Finanzplan ab dem Jahr 2025 wieder einen Steuerfuss von 1,75 Einheiten vorgesehen.
Für das Jahr 2023 wurde ein Aufwandüberschuss von rund einer Million Franken budgetiert. Es zeichnet sich aber ab, dass die Steuererträge für dieses Jahr höher sein werden und ein Ertragsüberschuss resultieren wird.
Budget 2024
Das Budget 2024 bildet einen integrierten Bestandteil des Aufgaben- und Finanzplans 2024 bis 2027 und basiert auf einem Steuerfuss von 1,65 Einheiten.
Gegenüber dem Budget 2023 werden im Jahr 2024 wesentliche Kostensteigerungen durch teuerungsbedingte Besoldungsanpassungen, Bildungskosten (zusätzliche Primarklasse, Beitrag an Sonderschulen, zusätzliche Förderangebote), Heimfinanzierung und individuelle Prämienverbilligung der Krankenkasse erwartet.