Verabschiedung Entwurf GO zur Vorprüfung durch den Kanton

Der Entwurf der Gemeindeordnung (GO) wurde zur Vorprüfung dem Gemeindeamt des Kantons Zürich eingereicht.

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Am 1. Januar 2018 wurde das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich in Kraft gesetzt. Das neue Gesetz erfordert die Anpassung verschiedener Erlasse und besonders der Gemeindeordnung (GO).

Den Gemeinden steht für die Vornahme dieser notwendigen Änderungen eine Frist bis 31. Dezember 2021 zu. Entsprechend ist die Gemeindeordnung der Gemeinde Oberrieden vom 17. Mai 2009 einer Revision zu unterziehen.

Die GO ist die Verfassung der Gemeinde und regelt die grundsätzlichen Aufgaben und Kompetenzen der Behörden, Verwaltung und Bevölkerung. Die Überarbeitung ist nötig, um die «kommunale Verfassung» mit dem neuen kantonalen Gemeindegesetz in Einklang zu bringen.

Kernpunkte der Totalrevision

Der Gemeinderat schlägt mit der Totalrevision eine Änderung bei der Zusammensetzung der Schulpflege vor. Neu soll diese mit Einschluss der Schulpräsidentin bzw. des Schulpräsidenten aus fünf Mitgliedern bestehen.

Weiter ist für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts (Art. 25 Ziff. 6 nGO) der Gemeinderat zuständig. Bei den Urnenwahlen ist gemäss Art. 7 nGO Erneuerungs- und Ersatzwahlen, keine «Stille Wahl» mehr vorgesehen.

Der Gemeinderat legte einen entsprechenden Revisionsentwurf der GO vor und eröffnete am 20. August 2020 die Öffentliche Vernehmlassung (Mitwirkungsverfahren), die bis am 16. Oktober 2020 dauerte. Die Revisionsvorlage sowie die Unterlagen zur Vernehmlassung konnten auf der Oberriedner Webseite unter www.oberrieden.ch heruntergeladen oder direkt bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Insgesamt haben zwei Personen, eine politische Interessengemeinschaft und zwei Parteien in schriftlicher Form ihre Überlegungen und Anträge bei der Abteilung Präsidiales eingereicht.

Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und verdankt das Engagement im Mitwirkungsverfahren. Es ist sehr erfreulich, dass die überarbeitete GO grundsätzlich Anklang bei der Bevölkerung findet.

Aufgrund der eingereichten Vernehmlassungen ist ersichtlich, dass eine gewisse Besorgnis bezüglich des Finanzhaushaltes der Gemeinde besteht und deshalb von verschiedenen Seiten eine verbindliche Zielvorgabe zur Erreichung bzw. Gewährleistung eines ausgeglichenen Finanzhaushaltes in der GO gefordert wird.

Weiter wurde auch ein Vorschlag betreffend die Festschreibung von Mitwirkungsverfahren in der nGO eingereicht. Der Gemeinderat hat mit GRB 20-129 vom 10. November 2020 zu den einzelnen Eingaben Stellung genommen.

Am 18. November 2020 hat ein Gespräch mit den Vertretern der Ortsparteien in Anwesenheit von Finanzberater Matthias Lehmann stattgefunden. Aufgrund der geführten Diskussion ist der Gemeinderat der Meinung, dass allfällige finanzpolitische Massnahmen zur Ausgabenbegrenzung in einem separaten Erlass zu regeln sind. Der Entwurf der Gemeindeordnung wurde zur Vorprüfung dem Gemeindeamt des Kantons Zürich eingereicht.

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