Wie die Gemeinde Schluein mitteilt, muss jeder über drei Monate alte Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, innert 30 Tagen gemeldet werden.
Gemeindehaus von Schluein.
Gemeindehaus von Schluein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gemäss Artikel elf und zwölf des Gemeindesteuergesetzes muss jeder über drei Monate alte Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, innert 30 Tagen der Gemeindekanzlei gemeldet werden.

Weiterhin müssen auch allfällige Mutationen gemeldet werden. Diese können direkt an die Gemeindeverwaltung oder über den auf der Gemeindewebseite angegebenen Link gemeldet werden.

Die jährliche Hundesteuer beträgt gemäss Artikel 14 des Gemeindesteuergesetzes 100 Franken für den ersten Hund und 150 Franken für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund.

Die Steuer wird im Februar 2023 mittels Rechnung eingezogen.

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