Wie die Gemeinde Trin informiert, ist ohne Bewilligung der Gemeinde der Wasserbezug von öffentlichen Hydranten nicht erlaubt.
Ausblick über Trin.
Ausblick über Trin. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Es ist wichtig zu beachten, dass der Wasserbezug von öffentlichen Hydranten ohne vorherige Bewilligung der Gemeinde nicht gestattet ist.

Falls eine solche Bewilligung beantragt werden möchte, ist es möglich, dies über die E-Mail-Adresse der Gemeinde Trin zu tun.

Falls Fragen offenstehen oder weitere Informationen benötigt werden, steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

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