Wie die Gemeinde Beatenberg mitteilt, gibt das Neophyten-Konzept der Gemeinde Hilfestellung und Anweisungen zur richtigen Entsorgung der invasiven Pflanzen.
Männer entfernen Sträucher von Neophyten im Wald - Keystone
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Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen-Arten (meist aus anderen Kontinenten), welche sich in der Natur erfolgreich vermehren.

Invasive Neophyten breiten sich rasch und stark aus, haben keine Feinde und verdrängen die einheimischen Pflanzenarten.

Sie können die Gesundheit schädigen, indem sie Allergien oder Verbrennungen hervorrufen, oder Infrastrukturen destabilisieren. Dies führt unweigerlich zu grossen Folgekosten.

Häufige invasive Pflanzenarten

In Beatenberg kommen einige invasive Pflanzenarten besonders oft vor: Sommerflieder oder Schmetterlingsstrauch, das Einjährige Berufkraut, Drüsiges Springkraut, der Japanische Staudenknöterich und der Riesen-Bärenklau.

Ausserdem vorhanden und invasiv sind die Kanadische und Spätblühende Goldrute, Kirschlorbeer und Essigbaum.

Drüsiges Springkraut, Japanischer Staudenknöterich, Riesen-Bärenklau, Kanadische und Spätblühende Goldrute und Essigbaum stehen aktuell auf der Liste der verbotenen Arten gemäss Freisetzungsverordnung (Black-List).

Was unternimmt die Gemeinde Beatenberg?

Die Werkgruppe bekämpft invasive Neophyten entlang von Gewässern, in Zusammenarbeit mit der Schwellenkooperation Beatenberg, auf gemeindeeigenen Flächen und entlang von Strassen und Wanderwegen.

Die invasiven Pflanzenbestände werden je nach Art gemäss den Empfehlungen der Regionalkonferenz Oberland-Ost ein- oder mehrmals pro Jahr bekämpft mit entsprechenden Nachkontrollen.

Es erfolgt kein Chemieeinsatz durch die Gemeinde.

Wie entsorgen Grundeigentümer invasive Neophyten?

Die Entsorgung von invasiven Neophyten hat ausschliesslich über die Kehrichtverbrennung zu erfolgen, damit eine Verbreitung unterbunden wird.

Kleinere Mengen sind in Kehrichtsäcken über die Kehrichtcontainer zu entsorgen.

Grössere Mengen sind direkt in die Kehrichtverbrennung zu bringen oder können nach telefonischer Anmeldung durch den Werkhof abgeholt werden. Die Entsorgung ist gebührenpflichtig.

Intervention auf Privateigentum durch die Gemeinde

Wird festgestellt, dass sich invasive Pflanzen auf Privatgrundstücken befinden, sucht der Werkhof das Gespräch oder informiert die Verwaltung.

Die Grundeigentümer werden anschliessend durch die Verwaltung auf das Problem aufmerksam gemacht.

Eine Intervention der Gemeinde auf privatem Grund ist mangels derzeit fehlender gesetzlicher Grundlage nicht möglich. Deshalb setzt die Gemeinde auf Sensibilisierung.

Am Schalter der Gemeindeverwaltung kann das «Merkblatt der Regionalkonferenz Oberland-Ost» in ausgedruckter Form bezogen werden; in unregelmässigen Abständen wird über den Kanal der «Drachebärg-Zytig» oder mit Aushängen auf das Problem aufmerksam gemacht.

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