Hofstetten und Nachbargemeinden reorganisieren «Schulen bhs»
Wie die Gemeinde Hofstetten mitteilt, werden die «Schulen bhs» aufgrund der Entscheidung der Einwohner und der Gemeinden per 31. Juli 2023 aufgelöst.
Im Jahr 2018 starteten die drei Gemeinden Brienzwiler, Hofstetten und Schwanden den Reorganisationsprozess ihrer gemeinsamen «Schule bhs». Nachdem ein erster Vorschlag der damaligen Arbeitsgruppe im März 2020 von der Bevölkerung in Hofstetten abgelehnt wurde, ging die Reorganisation in eine zweite Runde.
Im selben Jahr kündigte die Gemeinde Schwanden den Zusammenarbeitsvertrag. Die Auflösung der Schule bhs erfolgt per 31. Juli 2023. Ab diesem Zeitpunkt wird die Schule bhs in der jetzigen Form nicht mehr existieren. Ab dem 1. August 2023 wird der gesamte Zyklus drei (siebte bis neunte Klasse der Schule bhs) in Brienz unterrichtet.
Die Hofstetter Arbeitsgruppe prüfte verschiedene Schulmodelle und Möglichkeiten. Mit dem Fazit: Ein Alleingang ist nicht möglich. Man braucht immer einen Partner. In Zusammenarbeit mit den drei Nachbargemeinden entstand die Vision einer Gesamtschule Brienz mit den Aussenstandorten Brienzwiler, Hofstetten, Oberried und Schwanden.
Zusammenschluss mit der Schule Brienz wird zur Abstimmung gebracht
Am 3. Mai 2022 finden in den drei Gemeinden Brienzwiler, Hofstetten und Schwanden ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. An diesen wird der Zusammenschluss mit der Schule Brienz zur Abstimmung gebracht.
Dieser Zusammenschluss ermöglicht den Gemeinden, die Schule aufgrund einer gesunden Gesamtgrösse und dank Durchlässigkeit und Zusatzangeboten auch in einem attraktiven Rahmen über die nächsten Jahre betreiben zu können.
An den Gemeindeversammlungen wird beantragt, das Aufgabenübertragungsreglement zu genehmigen und dem Gemeinderat die Kompetenz für die Unterzeichnung des Vertrags zu erteilen. Fragen und Anliegen zu diesem Thema werden gerne entgegengenommen.
Die Powerpoint-Präsentation der Informationsveranstaltung vom 2. März 2022 ist online auf der Webseite der Gemeinde Hofstetten einsehbar oder kann auf Nachfrage auch in Papierform auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.