Beatenberg

Kredit für externes Mandat Bauverwaltung in Beatenberg

Wie die Gemeinde Beatenberg mitteilt, wurde für das externe Mandat Bauverwaltung, Dienstleistungen Dritter, ein Verpflichtungskredit fürs Jahr 2024 beschlossen.

Ein Strassenwegweiser in Beatenberg.
Ein Strassenwegweiser in Beatenberg. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Gemeinderat hat für das externe Mandat Bauverwaltung, Dienstleistungen Dritter, gestützt auf Artikel 101 Gemeindeverordnung und Artikel 7 Absatz 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Beatenberg einen Verpflichtungskredit zu gebundenen Ausgaben im Betrag von 180‘000 Franken für das Jahr 2024 beschlossen.

Der Kredit wird damit begründet, dass die Verwaltungsarbeiten der vakanten Stellenprozente (circa 70 Prozent aufgrund Fachkräftemangel) in der Abteilung Bauverwaltung nach wie vor möglichst ordnungs- und fristgemäss nach kantonalem Baugesetz und Baubewilligungsdekret erledigt werden müssen.

Zudem ist mit dem externen Mandat die nötige Fachkompetenz für das Baubewilligungsverfahren und die Abteilungsleitung vorhanden.

Ausserdem können die Aufgaben der Baupolizeibehörde wahrgenommen, die Einarbeitung der neuen Angestellten der Abteilung Bauverwaltung gewährleistet und die umfangreiche Pendenzenliste der Abteilung Bauverwaltung abgearbeitet werden.

Beschwerde kann bis 23. Oktober 2023 eingereicht werden

Weiter kann mit dem Bauverwalter im Mandat auch sichergestellt werden, dass die neue Verwaltungsangestellte der Abteilung Bauverwaltung die Gemeindekaderausbildung besuchen kann und die anfallenden Arbeiten währenddessen auch weiterbearbeitet werden.

Ein Anschluss an die regionale Bauverwaltung Oberland-Ost ab Mitte 2025 ist als Zukunftslösung geplant.

Gegen den Beschluss (Verpflichtungskredit zu gebundenen Ausgaben) kann innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation bis 23. Oktober 2023 beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde eingereicht werden.

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