Bolligen: Privatstrassen – Einheitliche Neuregelung
Nach kantonalem Strassengesetz sind die Gemeinden (deren Werkhöfe), nicht verpflichtet, die Reinigung und/oder den Winterdienst für Privatstrassen anzubieten.
Mit Beschluss vom 22. März 2021 hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, diese Dienstleistung grundsätzlich anzubieten, jedoch nur noch gegen Entgelt. Deshalb werden per 30. Juli 2021 alle bisher mündlich und schriftlich durch die Bauverwaltung mit oder ohne Rechnungsstellung getätigten Dienstleistungen gekündigt.
Ab Juli 2021 können bei der Bauverwaltung neue Gesuche eingereicht werden. Mit den privaten Strasseneigentümern werden entsprechend schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen, die ab Winter 2021/2022 gelten sollen.
Als Grundlage dafür hat der Gemeinderat eine neue Winterdienstregelung und eine Weisung Privatstrassen (WP) mit einer Mustervereinbarung als Anhang erlassen. Gleichzeitig gibt der Rat nachträglich bekannt, dass mit der Gemeindeabstimmung vom 13. Dezember 2020, das veraltete Strassenreglement vom 12.12.1975 offiziell als aufgehoben gilt.
Die erwähnten Dokumente können via Homepage www.bolligen.ch oder auf Papier bei der Gemeindeverwaltung ab 1.5.2021 bezogen werden.