Vechigen bewilligt Kredit für Gewässerraum-Nutzungsplanung
Wie die Gemeinde Vechigen informiert, wurden für die Erarbeitung der Grundlagen zur Ausscheidung der Gewässerräume 50'000 Franken bewilligt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Nutzungsplanung zur Ausscheidung der Gewässerräume gemäss gesetzlichem Auftrag einzuleiten.
Dabei handelt es sich um die verbindliche Festlegung der Gewässerräume entlang der öffentlichen Gewässer in der baurechtlichen Grundordnung.
Der Gewässerraum umfasst die Gerinnesohlenbreite, den Uferbereich und den Uferstreifen des Gewässers.
Innerhalb der Gewässerräume gelten gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen gewisse Bau- und Bewirtschaftungsbeschränkungen.
Projektierungskredit von 50'000 Franken
Die Gemeinde Vechigen verfügt über eine Vielzahl von kleineren bis mittleren Fliessgewässern, für deren Festlegung im Zonenplan technische Vorarbeiten durch einen qualifizierten Wasserbauingenieur erforderlich sind.
Dabei sollen das Potenzial jedes Gewässers berücksichtigt und die Möglichkeiten für Wasserbaumassnahmen im Einzelfall evaluiert werden.
Für die Erarbeitung der Grundlagen zur Ausscheidung der Gewässerräume in der Gemeinde Vechigen bewilligte der Gemeinderat einen Projektierungskredit von 50'000 Franken.