Toggenburg

Kirchberg trägt hohe Kosten für erlassene Sozialbeiträge

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Ab 2024 übernimmt Kirchberg jährlich über 70'000 Franken für erlassene AHV/IV/EO-Mindestbeiträge, die zuvor vom Kanton übernommen wurden.

Das Gemeindehaus in Kirchberg (SG).
Das Gemeindehaus in Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Kirchberg SG berichtet. kann in Härtefällen die Sozialversicherungsanstalt des Kantons (SVA) Versicherten den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag erlassen. Dies betrifft beispielsweise Personen, die Sozialhilfegelder beziehen.

Die Kosten für diese erlassenen Beiträge wurden bis zum Jahr 2023 vom Kanton getragen. Mit einer Sparmassnahme hat der Kanton jedoch entschieden, die anfallenden Kosten ab dem Jahr 2024 vollständig den politischen Gemeinden anzulasten.

Es handelt sich dabei um ein Sparpaket des Kantons, bei dem nichts gespart, sondern die Kosten lediglich auf die Gemeinden verlagert werden. Nun wurde von der SVA die erste Hochrechnung erstellt, an der sich abschätzen lässt, was diese neue Regelung für die Politische Gemeinde Kirchberg bedeutet.

Neue Kostenbelastung für Kirchberg

Laut der Hochrechnung muss die Politische Gemeinde Kirchberg für das Jahr 2024 mit neuen Kosten von rund 74'000 Franken rechnen. Die Berechnung der Beiträge ergibt sich aus einer proportionalen Umverteilung der kantonsweit erlassenen Gesamtkosten von 2,1 Millionen Franken auf die politischen Gemeinden.

Der prozentuale Anteil pro Gemeinden ergibt sich aus dem Anteil der in der Gemeinde wohnhaften Sozialhilfebeziehenden im Alter von 20 bis 65 Jahren aller politischen Gemeinden. Kirchberg muss sich nach dieser Berechnung mit 3,53 Prozent an den Gesamtkosten beteiligen.

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