Leerwohnungszählung im Juni in Oberhelfenschwil
Wie die Gemeinde Oberhelfenschwil mitteilt, findet auch in diesem Jahr per 1. Juni 2022 die Leerwohnungszählung für das Statistische Bundesamt statt.
Die eidgenössische Leerwohnungszählung findet wie jedes Jahr mit Stichtag 1. Juni statt. Die Gemeinde Oberhelfenschwil bitten sämtliche Grundeigentümer, welche am 1. Juni 2022 über leerstehende Häuser oder Wohnungen verfügen oder solche verkaufen, dies bis am 3. Juni 2022 der Gemeindekanzlei telefonisch zu melden.
Die Mitarbeit ist gemäss dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 sowohl für die Gemeinden als auch für die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag 1. Juni 2022 unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag 1. Juni 2022 zur dauernden Miete (mindestens für drei Monate) oder zum Kauf angeboten werden.
Ferien- oder Zweitwohnungen beziehungsweise -häuser sind ebenfalls mitzuzählen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete (von mindestens drei Monaten) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.