Wattwil informiert über individuelle Prämienverbilligung 2022
Wie die Gemeinde Wattwil mitteilt, kann wegen bescheidener wirtschaftlicher Verhältnisse eine Beitragsverbilligung der Sozialversicherung beantragt werden.

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die persönlichen und familiären Verhältnisse sind für das Anrecht ausschlaggebend
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2022 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2022 massgebend.
Auf der Internetseite der SVA St.Gallen kann eine Selbstberechnung vorgenommen und das Formular online ausgefüllt oder heruntergeladen werden. Das Formular kann ebenfalls bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.
Das Formular muss innert der Frist eingereicht werden
Die Einreichefrist per 31. März 2022 ist zu beachten. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.
Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.